Flugpassagierdatengesetz FPG

Terroristen und andere Schwerstkriminelle agieren global, nutzen digitale Mittel, sind vernetzt und grenzüberschreitend tätig. Das Flugzeug ist für sie ein wichtiges Transportmittel. Die Nutzung von Flugpassagierdaten, international bekannt als «Passenger Name Record» (PNR), ist heute bereits in vielen Ländern ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von Terrorismus und anderer Schwerstkriminalität. Damit auch die Schweiz PNR nutzen kann, braucht sie eine gesetzliche Grundlage.

Aktuell

Am 21. März 2025 hat das Parlament das Flugpassagierdatengesetz in der Schlussabstimmung verabschiedet. Nach abgelaufener Referendumsfrist tritt das Gesetz und die entsprechende Verordnung voraussichtlich Ende 2026 in Kraft.

Letzte Änderung 20.10.2025

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https://www.rhf.admin.ch/content/fedpol/de/home/polizei-zusammenarbeit/international/flugpassagierdaten.html