Bundesrat lehnt Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» ab

Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» Bundesrat adressiert Herausforderungen in der Zuwanderung, ohne Wohlstand und Sicherheit zu gefährden

Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz (Nachhaltigkeitsinitiative)»

Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)», welche eine Begrenzung der Bevölkerung in der Schweiz auf unter 10 Millionen Menschen bis 2050 fordert, ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag ab. Dies hat er in einem Richtungsentscheid im Juni 2024 entschieden. Nach Ansicht des Bundesrates gefährdet die Initiative den Wohlstand, die Wirtschaftsentwicklung und die Sicherheit der Schweiz. Zudem setzt sie den bilateralen Weg mit der EU aufs Spiel. Der Bundesrat anerkennt jedoch, dass die Zuwanderung in die Schweiz und das Bevölkerungswachstum mit Herausforderungen verbunden sind. Deshalb hat er dort, wo noch Handlungsbedarf besteht, Begleitmassnahmen beschlossen, namentlich bei der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, im Wohnungswesen sowie im Asylbereich. Am 21. März 2025 hat er die Botschaft zur Initiative verabschiedet.

Die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 entschieden, die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen. Diese fordert, die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz bis zum Jahr 2050 auf unter 10 Millionen Personen zu begrenzen.

Überschreitet die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz vor dem Jahr 2050 9.5 Millionen Menschen, so müssten Bundesrat und Bundesversammlung gemäss Initiativtext auf Gesetzesstufe Massnahmen zur Einhaltung des Grenzwertes ergreifen, insbesondere im Asylbereich und beim Familiennachzug. Personen mit einer vorläufigen Aufnahme sollen kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht mehr erhalten. Zudem müsste die Neuverhandlung von «bevölkerungswachstumstreibenden» internationalen Übereinkommen angestrebt werden.

Bei Überschreiten der Grenze von 10 Millionen vor oder nach 2050 wären weitere Massnahmen auf Gesetzesstufe erforderlich. Zudem verlangt die Initiative die Kündigung von «bevölkerungswachstumstreibenden» internationalen Übereinkommen. Das Freizügigkeitsabkommen mit der EU und ihren Mitgliedsstaaten (FZA) müsste nach einer zweijährigen Überschreitung des Grenzwerts gekündigt werden, wenn keine wirksamen Ausnahme- oder Schutzklauseln ausgehandelt oder angewendet werden können.

Initiative gefährdet bestehenden und zukünftigen bilateralen Weg mit der EU

Eine Kündigung des FZA würde den bewährten bilateralen Weg mit der EU gefährden. Eine einseitige Kündigung des FZA führt aufgrund der sogenannten Guillotine-Klausel zum Wegfall sämtlicher Abkommen der Bilateralen I mit der EU. Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen wären erheblich. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass auch die Schengen-/Dublin-Assoziierungsabkommen beendet würden, was zu mehr irregulärer Migration in die Schweiz führen könnte und die Bekämpfung der Kriminalität erschweren würde.

Ausserdem wäre bei einer Annahme der Volksinitiative die Zukunft des im Dezember 2024 zum materiellen Verhandlungsabschluss gebrachten Vertragspakets (Abkommenspaket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs Schweiz-EU) grundsätzlich infrage gestellt. Dieses Paket enthält im Bereich der Personenfreizügigkeit ein Schutzkonzept, insbesondere um die Zuwanderung in das Schweizer Sozialsystem zu verhindern. Die Schutzklausel adressiert zudem die mit dem Bevölkerungswachstum verbundenen Herausforderungen.

Bundesrat adressiert Herausforderungen der Zuwanderung

Bereits heute gibt es verschiedene Strategien und Massnahmen, um die Zuwanderung in die Schweiz zu steuern und den mit der Zuwanderung verbundenen Herausforderungen zu begegnen. Am 29. Januar 2025 hat der Bundesrat eine Reihe von weiteren Massnahmen beschlossen, um den Herausforderungen im Zusammenhang mit der Zuwanderung zu begegnen. Diese zielen unter anderem auf die konsequente Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials, das Wohnungswesen und den Asylbereich.

Verstärkte Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials

Wichtigster Treiber der Zuwanderung ist der Arbeitsmarkt. Aufgrund des demographischen Wandels und des zunehmenden Arbeitskräftemangels sind auch in Zukunft zusätzliche Arbeitskräfte nötig, um den Wohlstand und eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung längerfristig sicherstellen zu können. Damit die Schweizer Unternehmen ihre Arbeitskräfte wenn immer möglich im Inland rekrutieren können, will der Bundesrat die Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials weiter vorantreiben. Dafür hat er gemeinsam mit den Sozialpartnern Massnahmen erarbeitet. So sollen unter anderem Personen, die im Rahmen des Familiennachzuges zugewandert sind, stärker und rascher in den Arbeitsmarkt integriert werden. Das betrifft vor allem Frauen. Zudem sollen ältere Stellensuchende beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt gezielter unterstützt werden.

Bewährtes Instrument der Wohnraumförderung weiterführen

Um dem zunehmend knappen Wohnungsangebot zu begegnen, wird der Fonds zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus ab 2030 um fünf Jahre verlängert und um 150 Millionen Franken aufgestockt. Dieser Fonds wurde bereits 2020 mit zusätzlichen 250 Millionen Franken ausgestattet. Mit verschiedenen Anpassungen der «Lex Koller» will der Bundesrat zudem die Bedingungen verschärfen, unter welchen Personen im Ausland Immobilien in der Schweiz kaufen und behalten können.

Massnahmen zur Reduktion von Asylgesuchen

Im Rahmen der Erarbeitung der «Gesamtstrategie Asyl» werden weitere Massnahmen zur Reduktion der Asylgesuche und zur Beschleunigung der Asylverfahren erarbeitet. So sollen etwa Asylgesuche rascher abgeschrieben werden können, wenn Asylsuchende untertauchen oder ihre Mitwirkung verweigern. Zudem soll bei vorläufigen Aufnahmen regelmässiger und intensiver überprüft werden, ob diese aufgehoben werden können.Parallel dazu ist das Staatsekretariat für Migration (SEM) bereits daran, eine Reihe  neuer Massnahmen zu erarbeiten und umzusetzen, damit Personen, welche Straftaten in der Schweiz begangen haben, das Asyl- und Ausländerrecht nicht ausnutzen können.

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Letzte Änderung 21.03.2025

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