Polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)

Amtliche Endergebnisse


  • Stimmbeteiligung:
  • Total Stimmen:
  • Ja:
  • Nein:
  • Stände Ja:
  • Stände Nein:

59.57 %
3 202 178
1 811 795 (56,6 %)
1 390 383 (43,4 %)
20 5/2
0 1/2

Ergebnisse im Detail

Medienkonferenz vom 13. Juni 2021


Unten finden Sie die Informationen zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT), die das EJPD vor der Abstimmung vom 13. Juni 2021 online veröffentlicht hatte.

Seit den Anschlägen von Paris im Jahr 2015 haben terroristisch motivierte Täter in Europa mehrere Dutzend Attentate verübt. Laut dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) bleibt die Terrorbedrohung auch in der Schweiz erhöht. Heute kann die Polizei in der Regel erst einschreiten, wenn eine Person eine Straftat begangen hat. Um terroristische Anschläge verhindern zu können, haben Bundesrat und Parlament mit dem Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) eine neue rechtliche Grundlage geschaffen: Künftig kann die Polizei präventiv besser eingreifen. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen, die Abstimmung findet am 13. Juni 2021 statt.

TV-Statement

Bundesrätin Karin Keller-Sutter

Medienkonferenz, 13. April 2021

13.04.2021

Eingreifen bevor es zu spät ist

Medienkonferenz vom 13. April 2021 zur Abstimmung vom 13. Juni 2021 über die polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus. Bundesrätin Karin Keller-Sutter - es gilt das gesprochene Wort.

Erklärvideo

Grundsätze

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen erlauben es der Polizei, früher und präventiv einzuschreiten, wenn konkrete und aktuelle Anhaltspunkte vorliegen, dass von einer Person eine terroristische Gefahr ausgeht. Terroristische Gefährder können auf Antrag eines Kantons, des NDB oder allenfalls einer Gemeinde künftig zu Gesprächen aufgeboten werden. Sie können verpflichtet werden, sich regelmässig bei der Polizei zu melden.

Die einzelnen Massnahmen im Überblick

Das neue Gesetz enthält eine Reihe von Bestimmungen, um eine willkürliche und unverhältnismässige Anwendung zu verhindern: Gegen jede Massnahme kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden. Sämtliche Massnahmen sind zeitlich befristet. Die Eingrenzung auf eine Liegenschaft muss von einem Zwangsmassnahmengericht genehmigt werden. Die neuen Massnahmen müssen zudem verhältnismässig angewendet werden. Das heisst:

  • Sie sind immer auf den Einzelfall ausgerichtet.
  • Es gibt konkrete und aktuelle Anhaltspunkte für eine terroristische Gefahr.
  • Sie kommen nur zur Anwendung, wenn mildere Massnahmen nichts nützen oder verletzt werden.
  • Sie sind zeitlich befristet.
  • Die Rechtmässigkeit kann in jedem einzelnen Fall vom Bundesverwaltungsgericht überprüft werden.

Haltung von Bundesrat und Parlament

Aus der Sicht von Bundesrat und Parlament sprechen folgende Überlegungen für das Gesetz:

Bevölkerung besser schützen
Auch in der Schweiz gibt es Personen, von denen eine terroristische Gefahr ausgeht. Die heute möglichen Massnahmen und Instrumente wie etwa Programme zur Deradikalisierung genügen jedoch nicht. Deshalb fordern kantonale Behörden zusätzliche Instrumente zur Prävention. Diese erhalten sie mit dem neuen Gesetz. Mit den neuen rechtlichen Grundlagen kann die Polizei bereits einschreiten, wenn es konkrete und aktuelle Anhaltspunkte gibt, dass eine Person eine terroristische Aktivität ausüben wird. So kann die Bevölkerung künftig besser vor Terrorismus geschützt werden.

Gezielte Massnahmen
Jede Massnahme ist auf den Einzelfall abgestimmt. Grundsätzlich behalten mildere Massnahmen wie etwa Beschäftigungsprogramme oder psychologische Betreuung den Vorrang. Eine schärfere Massnahme kommt erst zum Zug, wenn die mildere nicht erfolgreich war oder nicht eingehalten wurde. Die Eingrenzung auf eine Liegenschaft als letztes Mittel muss immer von einem Gericht genehmigt werden.

Teil einer umfassenden Strategie
Die neuen polizeilichen Massnahmen ergänzen die bestehende Strategie des Bundes zur Terrorismusbekämpfung, welche Prävention, Repression und Reintegration umfasst. Die zusätzlichen präventiven Instrumente schliessen in dieser Strategie eine Lücke.

Rechtsstaatliche Prinzipien gewahrt
Bundesrat und Parlament erachten die neuen Instrumente als vereinbar mit den Grundrechten, der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK und mit den einschlägigen Menschenrechtsabkommen der UNO. Jede Massnahme unterliegt einem gerichtlichen Rechtsschutz: Die Eingrenzung auf eine Liegenschaft muss von einem Gericht genehmigt werden und sämtliche Massnahmen können nachträglich beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Die Rechtsstaatlichkeit ist damit gewährleistet.

Grundwerte wahren
Terrorismus ist immer auch ein Angriff auf die gesellschaftlichen Grundwerte und die demokratischen Einrichtungen eines Landes. Um diese zu wahren und zu schützen, muss Terrorismus entschieden und frühzeitig bekämpft werden. Dafür braucht es wirksame Instrumente. Das Gesetz sieht genau solche vor und ermöglicht es, Terrorismus zu bekämpfen, bevor es zu einem Attentat kommt.

Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament ein Ja zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT).

Was ist bisher geschehen?

  • 8. Dezember 2017: Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) (Medienmitteilung).
  • 22. Mai 2019: Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) (Medienmitteilung).
  • 9. Dezember 2019 - 25. September 2020: Parlamentarische Beratungen (19.032)
  • 3. Februar 2021: Der Bundesrat entscheidet, dass am 13. Juni 2021 über das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) abgestimmt wird. Vorausgesetzt ist, dass das Referendum zustande kommt (Medienmitteilung).
  • 3. März 2021: Die Bundeskanzlei informiert, dass das Referendum gegen das PMT-Gesetz formell zustande gekommen ist (Medienmitteilung).
  • 13. April 2021: Medienkonferenz mit den Argumenten von Bundesrat und Parlament (Medienmitteilung)

Weitere Infos

Dokumentation




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Letzte Änderung 13.06.2021

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