30 Jahre Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung

Bern, 24.05.2011 - Anlässlich der Feier zum 30-jährigen Jubiläum des Gleichstellungsartikels in der Bundesverfassung würdigte Bundesrätin Simonetta Sommaruga die Leistungen von Juristinnen, die "mit ihrem Engagement schlussendlich viel erreicht haben." Gleichberechtigung und Chancengleichheit seien nicht nur ein Frauenanliegen, meinte sie, sondern müssten die Anliegen von Frauen UND Männern sein. Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Juristinnen
Sehr geehrte Juristen
Sehr geehrter Herr Direktor

Sie nehmen es mir, Herr Direktor, nicht übel, dass ich mich bei der Anrede für einmal nicht an die obligate hierarchische Reihenfolge gehalten habe. Die heutige Hommage gilt den Leistungen von Juristinnen, die mit ihrem Engagement schlussendlich viel erreicht haben. Ich sage schlussendlich, weil viele dieser Frauen zwar hartnäckig und oft unermüdlich für Ihre Anliegen und Ihr Recht gekämpft haben, dabei aber immer wieder grosse Rückschläge erlebten. Dies zeigt das Leben von Emilie Kempin: Vergeblich versuchte sie als Anwältin arbeiten zu können. Sie wurde vom Bundesgericht zurückgewiesen mit der Begründung: Die Auffassung, die Verfassung fordere volle rechtliche Gleichstellung der Geschlechter, sei „ebenso neu als kühn". Diese Frauen brachten jedoch einen Stein ins Rollen. Der Stein erreichte das Ziel aber oft erst, wenn es für sie selbst zu spät war. Wenn sie gebrochen oder gestorben waren.

Wir ehren heute Frauen, die wegen ihres Engagements belächelt wurden und trotzdem weiter kämpften. Immer wieder rückten junge Frauen nach, die sich - trotz der Erfahrungen ihrer Vorgängerinnen - nicht abschrecken liessen und sich weiter für die Rechte der Frau engagierten. Wo wären wir heute ohne diese Frauen? Wir haben allen Grund, ihnen unendlich dankbar zu sein.

Ich bin mir sehr wohl bewusst: ohne ihren Mut und ihren grossartigen Willen würde ich heute nicht als Bundesrätin vor Ihnen stehen.

Wir feiern in diesem Jahr auch 40 Jahre Frauenstimmrecht und 30 Jahre Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung. Doch was haben wir auf juristischer und politischer Ebene erreicht, und was in der Realität des Alltags?

Auf juristischer Ebene haben wir viel erreicht. Fast in allen Rechtsbereichen sind heute die Frauen den Männern gleichgestellt. Ausnahmen gibt es noch im Erbrecht und im Namensrecht. Aber auch das ändern wir noch - das Namensrecht vielleicht sogar schon in der kommenden Session im Ständerat.

Auch im politischen Bereich haben wir einiges erreicht. Mit vier Frauen im Bundesrat liegt die Schweiz punkto Frauenvertretung auf Regierungsebene europaweit an der Spitze. Bezogen auf die Frauenvertretung im Parlament liegen wir im europäischen Vergleich mit 28 Prozent aber nur gerade auf Rang 10 - da gibt es also noch Optimierungspotenzial!

Im Alltag, im Zusammenleben der Menschen hat sich ebenfalls viel verändert. Das Verhältnis zwischen Mann und Frau hat sich grundlegend gewandelt. Es stört sich niemand mehr daran, wenn auch Frauen ein Bier trinken, Hosen tragen, sich bilden oder beruflich Karriere machen wollen. Es ist heute sogar möglich, dass eine Bundesrätin im Blaumann auftritt.

Wir wissen aber alle: Es gibt auch Lebensbereiche, in denen wir noch viel zu wenig erreicht haben. Ich denke insbesondere an den Unternehmensbereich, an die Wirtschaft. Frauen besetzen nur gerade 7 Prozent der Spitzenpositionen in börsenkotierten Unternehmen in der Schweiz. Das ist zu wenig. Die Wirtschaft nutzt das Potenzial der gut ausgebildeten Frauen zu wenig und schadet damit letztlich sich selber.

Aus den USA gibt es genügend Studien, die bestätigen, dass Unternehmen, die von gemischten Teams geführt werden, erfolgreicher auf dem Markt operieren, als rein Männer dominierte Firmen. Eine gute Mischung auf der Führungsetage ist deshalb auch aus unternehmerischer Sicht die beste Lösung.

Da wir mit der Freiwilligkeit ganz offensichtlich nicht weiterkommen, muss die Politik sich mit der Wirtschaft auf eine gemeinsame Vorgehensweise einigen. Ganz allein der Wirtschaft können wir diese Frage nicht länger überlassen. Denn auch aus volkswirtschaftlicher Sicht können wir es uns nicht leisten, das Potenzial der gut ausgebildeten Frauen brachliegen zu lassen.

Es geht aber nicht nur darum, vermehrt Frauen einzustellen, sondern ihnen auch die Möglichkeit zu geben, Familie und Beruf zu vereinbaren. Bei mir im Generalsekretariat habe ich festgestellt, dass wir das Potenzial der Frauen - vor allem der sehr gut ausgebildeten Frauen - sehr gut nutzen; wir haben eine gute Frauenvertretung.

Ich habe aber in meinem Stab auch festgestellt, dass alle Frauen, bis auf eine, keine eigenen Kinder haben. Diese Situation macht eben deutlich: Für Frauen sind Beruf und Familie schwer zusammenzubringen. Und: noch immer sind es bei den meisten Paaren die Frauen, die zugunsten der Kinder auf die Karriere verzichten. Dies zeigt auch das Bild in meinem Generalsekretariat: nicht nur haben die meisten Frauen keine eigenen Kinder, sondern die meisten Männer sind Familienväter.

Wie können wir das ändern? Es kann ja nicht Aufgabe des Staates sein, Paaren vorzuschreiben, wie sie die Betreuung der Kinder regeln. Dort aber, wo der Staat Regeln setzt, muss er sicherstellen, dass sie der Gleichberechtigung und der Chancengleichheit dienen.

Über dieses Thema habe ich in den letzten Wochen und Monaten viel nachgedacht - gerade im Zusammenhang mit der Vorlage über die gemeinsame elterliche Sorge.

Die Väter fordern bekanntlich vehement das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder - ein Anliegen, das ich vollumfänglich unterstütze. Hier geht es nämlich um Gleichberechtigung und Chancengleichheit.

Wenn wir aber von gleichen Rechten in diesem Bereich sprechen, so sind damit auch Pflichten verbunden. Pflichten, für die Kinder zu sorgen, für sie da zu sein und auch gemeinsam die finanzielle Verantwortung zu tragen. Das verstehe ich unter der gemeinsamen Verantwortung von Vätern und Müttern. Und Verantwortung betrifft die Betreuung ebenso wie den Unterhalt. Das ist der Grund, weshalb ich beide Aspekte regeln will - und zwar zum Wohl der Kinder.

Am Runden Tisch, den wir im Zusammenhang mit der „gemeinsamen elterlichen Sorge" durchgeführt haben, wurde etwas klar - und das ist mir bei allen gleichstellungspolitischen Diskussionen wichtig: Gleichberechtigung und Chancengleichheit sind nicht „Frauenanliegen", sondern sie müssen die Anliegen von Frauen und Männern sein. Nur so ändert sich etwas. Solange Männer nicht für Teilzeitarbeit kämpfen, wird es diese auch nicht geben. Zumindest nicht bei den oberen Kaderstellen und gut bezahlten Jobs.

Ich erwarte deshalb auch von den Männern und Vätern, dass sie sich in der Politik, aber auch am Arbeitsplatz für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie einsetzen. Sie selber profitieren davon - aber selbstverständlich auch die Frauen.

Mein Ziel ist es deshalb, Chancengleichheit und Gleichberechtigung auch zu einem Männerthema zu machen. Vielleicht können wir am Beispiel der gemeinsamen elterlichen Sorge einen Schritt in diese Richtung machen und die Männer auf den Weg der Gleichberechtigung und der Chancengleichheit mitnehmen.

Wenn uns das gelingt, dann hätten sich auch die paar Tonnen Pflastersteine gelohnt, die mir die Väter in diesen letzten Monaten ins Bundeshaus geschickt haben.


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