Kinderbetreuungsverordnung (KiBeV)

Bern, 29.06.2011 - Bundesrätin Simonetta Sommaruga informierte an der Medienkonferenz des Bundesrates über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur überarbeiteten Kinderbetreuungsverordnung, welche – wie bereits der erste Entwurf – ebenfalls kontrovers aufgenommen worden sei. Positiv beurteilt worden sei unter anderem, dass der Geltungsbereich des Entwurfs auf die ausserfamiliäre Betreuung beschränkt wurde. Kritisiert wurden die als zu hoch empfundene Regelungsdichte und mangelnde Berücksichtigung des Kindeswohls. Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren

Der Bundesrat hat heute zum einen das Ergebnis der zweiten Vernehmlassung zu dieser Verordnung zur Kenntnis genommen und über das weitere Vorgehen entschieden.

Sie erinnern sich: Der erste Verordnungsentwurf von 2009 war in der Vernehmlassung zum Teil heftig kritisiert worden - vor allem wegen Vorschriften zur Betreuung in den Familien, die als Überregulierung empfunden wurden. Ein zweiter Verordnungsentwurf ging im letzten Jahr auf diese Kritik ein. Er wurde im September in eine Vernehmlassung geschickt, die bis Ende Dezember dauerte.

Auch dieser zweite Entwurf wurde kontrovers aufgenommen: Zwar wurde allgemein anerkannt, dass die bestehende Pflegekinderverordnung revisionsbedürftig ist. Unbestritten blieb auch die Absicht, das Kind ins Zentrum zu stellen und alle Regelungen an seinem Wohl auszurichten.

Nur eine kleinere Gruppe von Vernehmlassungsteilnehmenden hat den Entwurf aber als tragfähige Lösung betrachtet.

Positiv aufgenommen wurde unter anderem, dass der Geltungsbereiches des Entwurfs auf die ausserfamiliäre Betreuung beschränkt wurde und den Eltern eine grössere Eigenverantwortung gab. Und ebenfalls positiv vermerkt wurde, dass die Anforderungen an so genannte Notfall- und Time-out- oder SOS-Platzierungen für Kinder erhöht wurden.

Auch die vorgeschlagene Schaffung kantonaler Fachstellen sowie einer zentralen Behörde für Bewilligung und Aufsicht wurde teilweise positiv gewürdigt, und auch die Tatsache, dass in dem Entwurf auch die Tages- und Pflegeelterndienste geregelt wurden.

Diesen positiven Reaktionen stand Kritik in folgenden Bereichen gegenüber:

Die Regelungsdichte wurde als zu hoch empfunden. Es wurde gerügt, Verwandtschaft und Entgeltlichkeit eigneten sich nicht als Kriterien zur Abgrenzung zwischen bewilligungspflichtigen und nicht bewilligungspflichtigen Betreuungsverhältnissen. Und auf der anderen Seite hiess es, das Kindeswohl werde nur mangelhaft berücksichtigt, wenn Verwandte und nahestehende Personen von der Bewilligungspflicht befreit würden.

Verschiedentlich wurde in der Vernehmlassung Ende letzten Jahres auch noch angeregt, die Tages- und die Vollzeitbetreuung je in einer separaten Verordnung zu regeln.

Nun: In der Zwischenzeit hat sich das Parlament der Thematik angenommen. In einer Parlamentarischen Initiative verlangt die Rechtskommission des Nationalrats, auf Gesetzesstufe eine Grundlage für die Kinderbetreuung zu schaffen. Und der Bundesrat begrüsst diese Absicht.

Mit den Arbeiten an der Kinderbetreuungsverordnung will er deshalb zuwarten, bis die gesetzlichen Rahmenbedingungen vorliegen. Zuerst soll also jetzt die gesetzliche Grundlage erarbeitet stehen, und dann kommt die Verordnung. Das ist das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.


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Letzte Änderung 19.01.2023

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