C U G : Informationen für Gemeinden und Kantone

C U G : Informationen für Gemeinden und Kantone

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu ZEMIS und zum Meldewesen der Gemeinden.


Factsheet


ZEMIS-Datendienste

EWR-Service

Über den EWR-Service werden Ereignisse betreffend Bewilligungen via sedex an die Gemeinden gemeldet.


Mutationsmeldungen


Formulare

Verfallsanzeigen

Die Verarbeitung der Verfallsanzeigen ist je nach kantonalem Prozess unterschiedlich. Die Verfallsanzeige kann durch den Gesuchsteller persönlich abgegeben oder unpersönlich eingereicht werden. Aufgrund dessen werden in den Verfallsanzeigen für B-, C- und Ci-Bewilligungen sowie F-, N- und S-Ausweise zwei unterschiedliche Formulierungen verwendet.

Persönliche Formulierung B, C und Ci

Kantone: AG, AI, AR, BE, GL, JU, NE, NW, SH, SO, TG, VD, VS, ZH und Stadt Thun

«Das Verlängerungsgesuch ist zusammen mit dem Ausländerausweis (Aufenthaltstitel) und dem gültigen Pass im Original spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Bewilligung der zuständigen Behörde (s. oben links) persönlich vorzulegen.»

Persönliche Formulierung F und N, und S

Kantone: AG, AI (nur S), GL, GR, SG (nur F), SH, SZ, TG, VS und ZH (ohne N)

Ausweise F und N:
«Dieses Formular ist zusammen mit dem Ausweis spätestens 2 Wochen vor Ablauf des Ausweises der zuständigen Behörde (s. oben links) persönlich vorzulegen.»

Ausweise S:
«Dieses Formular ist zusammen mit dem Ausweis und dem gültigen Pass im Original spätestens 2 Wochen vor Ablauf des Ausweises der zuständigen Behörde (s. oben links) persönlich vorzulegen.»

Unpersönliche Formulierung B, C und Ci

Kantone: BL, BS, FR, GR, LU, OW, SG, SZ, TI, UR sowie Städte Bern und Biel

«Das Verlängerungsgesuch ist zusammen mit dem Ausländerausweis (Aufenthaltstitel) und einer lesbaren Farbkopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Bewilligung der zuständigen Behörde (s. oben links) zu senden.»

Unpersönliche Formulierung F, N und S

Kantone: BE (nur S), BS, FR (nur S), JU, LU, NE, NW, OW, SG (N und S), SO, UR und ZG

«Dieses Formular ist zusammen mit dem Ausweis spätestens 2 Wochen vor Ablauf des Ausweises der zuständigen Behörde (s. oben links) zu senden.»
 

Steuerausstände

Das Meldeformular (ehemals M11) ist aus Datenschutzgründen nicht elektronisch, sondern per Post an die im Formular vermerkte Adresse zuzustellen.

Letzte Änderung 17.11.2023

Zum Seitenanfang