Länderinformationen Vertragsstaaten
A
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Gegenseitigkeitserklärung vom 25. Januar 2016 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Provinz Alberta im Bereich der Anerkennung, Vollstreckung, Schaffung und Abänderung von Unterhaltsverpflichtungen (SR 0.211.213.232.4) |
Auf Behörden übergegangene Ansprüche infolge Bevorschussung/Sozialhilfe | Können in der Provinz Alberta gemäss Art. 5 der Gegenseitigkeitserklärung geltend gemacht werden. |
Rundschreiben an Kantone zur Gegenseitigkeitserklärung | Information Abkommen mit Alberta (PDF, 52 kB, 15.03.2023) |
Adressnachforschung |
Keine Erfahrungen |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) |
Sprache |
Englisch |
Besonderheiten | Gemäss Art. 5 der Gegenseitigkeitserklärung können Behörden bevorschusste Forderungen in ihrem Namen geltend machen |
Erfahrungen mit Gesuchen | Keine Erfahrungen mit Gesuchen |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Erfahrungen mit Gesuchen | Die Zusammenarbeit funktioniert nicht. Bitte kontaktieren Sie das BJ (alimente@bj.admin.ch) vor der Zusammenstellung der Gesuchsunterlagen. |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Adressnachforschung |
Möglich. Es wird die ID- oder Passnummer des Schuldners benötigt. |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) Original oder amtlich beglaubigte Kopie des Unterhaltstitels und dessen Übersetzung müssen mit einer Apostille versehen sein (einzuholen bei der für Beglaubigung zuständigen kantonalen Stelle für schweizerische Dokumente). |
Sprache |
Spanisch |
Erfahrungen mit Gesuchen | Sehr wenig Erfahrung |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) Absichtserklärung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Australischen Regierung über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet des Unterhalts-, Sorge- und Besuchsrechts vom 29. November 1991 (BBl 1992 II 1416 f.) |
Adressnachforschung |
Es muss dafür ein vollständiges Gesuch eingereicht werden. |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) Australien benötigt keine Originaldokumente, das Gesuch kann per E-Mail an uns übermittelt werden. In Einzelfällen kann es sein, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Originaldokument für das Gericht benötigt wird. |
Sprache |
Englisch |
Landesspezifische Besonderheiten |
Es ist mit Währungsverlusten zu rechnen, sofern der Betrag im Urteil nicht mit AUD aufgeführt ist. Australien rechnet die Fremdwährung zum Zeitpunkt der Registrierung des ausländischen Urteils zum aktuellen Tageskurs um. Dieser Kurs ist massgebend, gemäss australischem Recht kann keine Kursanpassung erfolgen. |
Auf Behörden übergegangene Ansprüche infolge Bevorschussung/Sozialhilfe | Können in Australien geltend gemacht werden (gemäss Art. 4 der Absichtserklärung zwischen AUS Australien und der Schweiz) |
Erfahrungen mit Gesuchen | Gute Zusammenarbeit In vielen Fällen gehen Zahlungen ein. Diese erfolgen an das BJ, dieses überweist sie weiter an die im Gesuch angegebene Kontonummer (dies ist eine Zwischenlösung, da die australischen Schecks nicht mehr eingelöst werden können). Währungsverlust, s. unter "Landespezifische Besonderheiten" |
B
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ | Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Erfahrungen mit Gesuchen | Keine Erfahrung Bitte kontaktieren Sie das BJ (alimente@bj.admin.ch) vor der Zusammenstellung der Gesuchsunterlagen. |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Erfahrungen mit Gesuchen | Keine Erfahrung Bitte kontaktieren Sie das BJ (alimente@bj.admin.ch) vor der Zusammenstellung der Gesuchsunterlagen. |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Adressnachforschung |
Möglich. Die Adresse wird allerdings nicht bekanntgegeben, sondern es erfolgt eine Mitteilung, ob die Person in Belgien gemeldet ist oder nicht. |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) |
Sprache |
Französisch, Niederländisch oder Deutsch (je nach Region). Es kann vorgängig Anfrage an die belgischen Behörden geschickt werden betreffend Sprache Wohnort Schuldner. |
Erfahrungen mit Gesuchen | Belgien schliesst Gesuche, wenn keine Prozesskostenhilfe gewährt wird. Über die Prozesskostenhilfe entscheiden die regionalen aide-juridique Behörden und die Zentralbehörde hat keinen Einfluss darüber. |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Adressnachforschung |
Möglich |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) |
Sprache |
Bosnisch, Kroatisch, Serbisch |
Landesspezifische Besonderheiten |
Es muss damit gerechnet werden, dass die Korrespondenz in Kyrillisch verfasst ist. In Urteilen aus Bosnien-Herzegowina sind die Beträge teilweise in KM (Konvertible Mark) angegeben. Im internationalen Zahlungsverkehr ist die Abkürzung BAM. |
Erfahrungen mit Gesuchen | Effiziente und gute Zusammenarbeit |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Adressnachforschung |
Möglich |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) |
Sprache |
Gesuchsunterlagen: Portugiesisch. Für die Folgekorrespondenz ist in der Regel auch Englisch möglich (sofern es sich nicht um gerichtliche Dokumente handelt). |
Auf Behörden übergegangene Ansprüche infolge Bevorschussung/Sozialhilfe | Können in Brasilien nicht geltend gemacht werden |
Erfahrungen mit Gesuchen | Die Zusammenarbeit mit der brasilianischen Zentralbehörde ist gut, es erfolgt in der Regel relativ rasch eine Antwort/Zwischenbericht. Die Dauer des Zwangsvollstreckungsverfahrens – sofern der Schuldner nicht freiwillig zur Zahlung bereit ist – ist schwierig einzuschätzen (kann länger dauern). |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Gegenseitigkeitserklärung vom 5. Juni 2013 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Provinz Britisch Kolumbien im Bereich der Anerkennung, Vollstreckung, Schaffung und Abänderung von Unterhaltsverpflichtungen (SR 0.211.213.232.3) |
Auf Behörden übergegangene Ansprüche infolge Bevorschussung/Sozialhilfe | Können in der Provinz Britisch Kolumbien gemäss Art. 5 der Gegenseitigkeitserklärung geltend gemacht werden. |
Rundschreiben an Kantone zur Gegenseitigkeitserklärung | Information Abkommen mit British Columbia (PDF, 91 kB, 15.03.2023) |
Adressnachforschung |
Möglich |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) |
Sprache |
Englisch (Französisch wird nicht akzeptiert) |
Besonderheiten | Gemäss Art. 5 der Gegenseitigkeitserklärung können Behörden bevorschusste Forderungen in ihrem Namen geltend machen |
Erfahrungen mit Gesuchen | Reger Kontakt und sehr gute Zusammenarbeit |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ | Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Erfahrungen mit Gesuchen | Keine Erfahrung Bitte kontaktieren Sie das BJ (alimente@bj.admin.ch) vor der Zusammenstellung der Gesuchsunterlagen. |
C
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Adressnachforschung |
Nicht möglich. Es muss ein vollständiges Gesuch eingereicht werden. Adressrecherche erfolgt via das Familiengericht. |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) |
Sprache |
Gesuch auf Spanisch einreichen. Folgekorrespondenz auch auf Englisch möglich. |
Erfahrungen mit Gesuchen | Nicht viel Erfahrung; die Zusammenarbeit mit der chilenischen Zentralbehörde ist gut. |
D
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Adressnachforschung | Möglich. Teilweise wird die Adresse nicht bekanntgegeben, sondern nur der Aufenthalt in Dänemark wird bestätigt. |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) Dänemark benötigt keine Originaldokumente, das Gesuch kann per E-Mail an uns übermittelt werden. In Einzelfällen kann es sein, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Originaldokument für das Gericht benötigt wird. |
Sprache |
Dänisch oder Englisch |
Erfahrungen mit Gesuchen |
Wenig Gesuche, aber die Zusammenarbeit ist gut. |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
ACHTUNG Sonderfall: Auf Behörden übergegangene Ansprüche (infolge Bevorschussung / Sozialhilfe)
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Können in Deutschland ab Januar 2018 geltend gemacht werden. Allgemeines Unentgeltliche Rechtspflege für Behörden ist nicht möglich Bevorschussung aufgrund eines deutschen Unterhaltstitels Gemischte Fälle (natürliche Person und Behörde sind Gläubigerinnen) Verjährung |
Adressnachforschung |
Möglich. Deutschland darf aus datenschutzrechtlichen Gründen die Adresse nicht bekanntgeben. Es wird lediglich mitgeteilt, ob der Schuldner dort wohnhaft ist und somit ein Gesuch geschickt werden kann oder ob er nicht lokalisiert werden konnte. Die gesuchte Person wird von der deutschen Zentralbehörde über die eingeleitete Adressabklärung informiert und aufgefordert, sich zur Vermeidung eines Verfahrens nach dem UN-Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland vom 20. Juni 1956 mit den zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen oder die Unterhaltsangelegenheit zu bereinigen. Deutschland hat kein zentrales Einwohnerregister. |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) Bitte beachten Sie dazu Folgendes: Unterhaltstitel Bei deutschen Unterhaltstiteln: Deutschland benötigt von der "vollstreckbaren Ausfertigung" jeweils das Original (eine amtlich beglaubigte Kopie genügt nicht). Bei schweizerischen Unterhaltstiteln: Auch hier wird in der Regel das Original benötigt (es kann eine amtlich beglaubigte Kopie eingereicht werden, je nach Fall wird aber das Original nachverlangt). Anhang V Lugano-Übereinkommen (Gerichtsurteile) bzw. Anhang VI Lugano-Übereinkommen (Unterhaltsvereinbarungen) sind nicht notwendig für Gesuche nach Deutschland. Vor Einleitung von Zwangsvollstreckungsmassnahmen muss ein schweizerischer Unterhaltstitel in Deutschland anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden. Es ist daher wichtig, dass alle dafür notwendigen Unterlagen vorliegen oder spätestens auf Verlangen der deutschen Behörden rechtzeitig nachgereicht werden. Bei Säumnisurteilen empfiehlt es sich, den Zustellungsnachweis des verfahrenseinleitenden Schriftstücks bereits dem Gesuch beizulegen. |
Sprache |
Deutsch |
Landesspezifische Besonderheiten |
Unentgeltliche Rechtspflege / Formular Prozesskostenhilfe (PDF, 1 MB, 11.11.2020) Achten Sie darauf, dass sie vollständig ausgefüllt und unterzeichnet und alle Beilagen vorhanden sind. Anstelle von Euro können die Beträge auch in CHF angegeben werden. Das Formular muss im Original d. h. per Post zugstellt werden Berechnung "dynamisierte" deutsche Unterhaltstitel Sobald ein internationales Gesuch über unsere Behörde in Bearbeitung ist, kann die Bezifferung via das BJ bei der deutschen Zentralbehörde angefragt werden. |
Erfahrungen mit Gesuchen |
Die Bearbeitung von neuen Gesuchen wird in der Regel rasch aufgenommen. Die Dauer des Zwangsvollstreckungsverfahrens – sofern der Schuldner nicht freiwillig zur Zahlung bereit ist – ist schwierig einzuschätzen. |
E
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Adressnachforschung | Möglich. Es wird die ID- oder Passnummer des Schuldners benötigt. |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) |
Sprache |
Gesuch auf Spanisch einreichen |
Erfahrungen mit Gesuchen | Keine Erfahrung |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ | Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Erfahrungen mit Gesuchen | Keine Erfahrung Bitte kontaktieren Sie das BJ (alimente@bj.admin.ch) vor der Zusammenstellung der Gesuchsunterlagen. |
F
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Adressnachforschung | Möglich |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) Finnland benötigt keine Originaldokumente, das Gesuch kann per E-Mail an uns übermittelt werden. In Einzelfällen kann es sein, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Originaldokument für das Gericht benötigt wird. |
Sprache |
Englisch, Finnisch oder Schwedisch |
Auf Behörden übergegangene Ansprüche (infolge Bevorschussung / Sozialhilfe |
Können in Finnland geltend gemacht werden. |
Erfahrungen mit Gesuchen | Wenig Gesuche, aber die Zusammenarbeit ist gut. |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Adressnachforschung |
Möglich |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) |
Sprache |
Französisch |
Landesspezifische Besonderheiten |
Unentgeltliche Rechtspflege Volljährigkeit bei Urteilen aus Frankreich Nach französischem Recht wird zur Durchsetzung von Kindesunterhalt keine Vollmacht des volljährigen Kindes benötigt, weil der Unterhalt durch das französische Gericht dem sorgeberechtigten Elternteil zugesprochen wird und nicht dem Kind. Es reicht somit die Vollmacht des Elternteils, dem der Kindesunterhalt zusteht. Ab Volljährigkeit des Kindes kann der Unterhalt direkt ans Kind überwiesen werden, diese Regelung unterliegt jedoch der Bewilligung durch den zuständigen Familienrichter (Jaf). Anerkennung CH-Urteile in Frankreich |
Erfahrungen mit Gesuchen |
Es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen. Wenn der Schuldner nicht freiwillig zahlt, zieht sich die Zwangsvollstreckung teilweise über Jahre hinweg und ist meist erfolglos. |
Gesuche in französische Überseegebiete |
Keine Erfahrungen. Einreichung der Gesuche über die französische Zentralbehörde in Paris. |
G
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Erfahrungen mit Gesuchen | Die Zusammenarbeit funktioniert nicht. |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Gesuche aus Grossbritannien Gesuche nach Grossbritannien Lugano Übereinkommen vom 16. September 1988 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ehemals SR 0.275.11) Haager Übereinkommen vom 2. Oktober 1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen (SR 0.211.213.02) Regulation 92 of the Civil Jurisdiction and Judgments (Amendment) (EU Exit) Regulations 2019 |
Adressnachforschung |
Möglich Englisch: Adressabklärung Grossbritannien (DOCX, 13 kB, 06.05.2022) |
Notwendige Unterlagen |
Gesuchsformular GB (PDF, 218 kB, 29.04.2024) Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) Grossbritannien benötigt keine Originaldokumente, das Gesuch kann per E-Mail an uns übermittelt werden. In Einzelfällen kann es sein, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Originaldokument für das Gericht benötigt wird. |
Sprache |
Englisch |
Landesspezifische Besonderheiten |
Vollstreckung GB-Urteil in GB Für Rückstände, welche älter als 1 Jahr alt sind, muss ein Erläuterungsschreiben gemacht werden, was unternommen wurde, um Rückstände geltend zu machen bzw. weshalb sie bisher nicht geltend gemacht wurden. BREXIT: Für CH-Urteile, welche nach dem 1. Januar 2021 ergangen sind, wendet UK das LugÜ 2007 weiterhin an, sofern das dem Urteil zugrundeliegende Verfahren vor dem 1. Januar 2021 eingeleitet wurde. Im Übrigen finden die oben unter "Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ" genannten rechtlichen Grundlagen weiterhin Anwendung. |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ | Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Erfahrungen mit Gesuchen | Keine Erfahrung Bitte kontaktieren Sie das BJ (alimente@bj.admin.ch) vor der Zusammenstellung der Gesuchsunterlagen. |
H
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ | Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Erfahrungen mit Gesuchen | Keine Erfahrung Bitte kontaktieren Sie das BJ (alimente@bj.admin.ch) vor der Zusammenstellung der Gesuchsunterlagen. |
I
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ | Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Erfahrungen mit Gesuchen | Keine Erfahrung Bitte kontaktieren Sie das BJ (alimente@bj.admin.ch) vor der Zusammenstellung der Gesuchsunterlagen. |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Adressnachforschung |
Möglich, sofern Angaben über den Geburtsort und den letzten Wohnsitz in Italien vorhanden sind. |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) Nachweis Bedürftigkeit (s. landesspezifische Besonderheiten) |
Sprache |
Italienisch. Sofern der Schuldner im Südtirol wohnhaft ist: auf Anfrage |
Landesspezifische Besonderheiten |
Nachweis der Bedürftigkeit der Unterhaltsberechtigten |
Erfahrungen mit Gesuchen |
Viele Gesuche sind erfolglos. Die Unterhaltsschuldner sind oft nicht in der finanziellen Lage, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Die Zusammenarbeit mit den italienischen Behörden gestaltet sich eher träge, d. h. es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen. Es werden nur Gesuche bearbeitet, in welchen der
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Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Adressnachforschung |
Adressnachforschungen sind in Irland nicht möglich. Es muss ein vollständiges, übersetztes Gesuch eingereicht werden. Allenfalls kann im Begleitschreiben erwähnt werden, dass die Übersetzung des Unterhaltstitels folgt, sobald die Person in Irland lokalisiert werden konnte. |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023). Irland benötigt keine Originaldokumente, das Gesuch kann per E-Mail an uns übermittelt werden. In Einzelfällen kann es sein, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Originaldokument für das Gericht benötigt wird. |
Sprache |
Englisch |
Erfahrungen mit Gesuchen | Nicht viel Erfahrung |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Adressnachforschung |
Möglich. Die Chancen für ein positives Resultat werden erhöht, wenn die israelische identity number (auch: tax number) der gesuchten Person angegeben werden kann. |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) |
Sprache |
Gerichtsentscheide: Hebräisch. Alle anderen Dokumente können auf Englisch eingereicht werden. |
Landesspezifische Besonderheiten |
Die Abwicklung der Gesuche in Israel setzt die schnelle, teilweise direkte Kontaktmöglichkeit mit der Gläubigerpartei voraus, wobei Israel allfällige zusätzlich zu unterzeichnende Dokumente übersetzt übermittelt. Israel verlangt allenfalls auch Hearings mit der Gläubigerin (z. B. via Skype). Ist der Unterhaltstitel älter als 5 Jahre, muss begründet werden, warum die Rückstände nicht früher geltend gemacht wurden. Weitere Informationen erteilt das BJ auf Anfrage. Ehegattenalimente: Bei ausschliesslich Ehegattenalimenten muss ein Antrag für unentgeltliche Prozesskostenhilfe gestellt werden. Gegenwärtig (Stand April 2020*) besteht bei einem Haushalt von bis zu drei Personen Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand in Israel für die Eintreibung des Ehegattenunterhalts, wenn das Gesamteinkommen aus allen Quellen unter dem Äquivalent von NIS 7299.- pro Monat liegt und wenn kein Vermögen (einschliesslich Auto, Sparkonto, Rentenfonds) vorhanden ist, das mehr als das Äquivalent von NIS 32 682.- ausmacht (ohne den Wert des Hauses/der Wohnung, in dem der Gläubiger lebt). Wenn der Gläubiger diesen Anforderungen nicht entspricht und somit kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe in Israel hat, muss ein Anwalt in Israel mandatiert werden. Die israelische Zentralbehörde schliesst in solchen Situationen den Fall. *Die oben erwähnten Beträge unterliegen möglicherweise Änderungen. Wir empfehlen, vor der Zusammenstellung der Gesuchsunterlagen mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir dies in Israel abklären können. |
Erfahrungen mit Gesuchen | Gute Zusammenarbeit, wenn auch manchmal mit Wartezeiten gerechnet werden muss. |
K
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Es existieren Gegenseitigkeitserklärungen zwischen der Schweiz und den Provinzen Alberta, Britisch Kolumbien, Manitoba und Saskatchewan. Für diese Provinzen können Gesuche eingereicht werden; s. separate Ländermerkblätter pro Provinz. Für alle anderen Provinzen bestehen keine anwendbaren Übereinkommen. |
Adressnachforschung |
In jenen Provinzen möglich, mit denen eine Gegenseitigkeitserklärung besteht |
Notwendige Unterlagen |
Siehe separate Merkblätter für jede Provinz, mit denen eine Gegenseitigkeitserklärung besteht |
Sprache |
Englisch |
Landesspezifische Besonderheiten |
Siehe separate Merkblätter für jede Provinz, mit denen eine Gegenseitigkeitserklärung besteht |
Erfahrungen mit Gesuchen | In Provinzen mit Gegenseitigkeitserklärungen generell gute Erfahrungen |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ | Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Erfahrungen mit Gesuchen | Keine Erfahrung Bitte kontaktieren Sie das BJ (alimente@bj.admin.ch) vor der Zusammenstellung der Gesuchsunterlagen. |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ | Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Erfahrungen mit Gesuchen | Keine Erfahrung Bitte kontaktieren Sie das BJ (alimente@bj.admin.ch) vor der Zusammenstellung der Gesuchsunterlagen. |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ | Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Erfahrungen mit Gesuchen | Keine Erfahrung Bitte kontaktieren Sie das BJ (alimente@bj.admin.ch) vor der Zusammenstellung der Gesuchsunterlagen. |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Adressnachforschung |
Nicht möglich |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) |
Sprache |
Gesuch auf Spanisch einreichen, Folgekorrespondenz auch auf Englisch möglich |
Erfahrungen mit Gesuchen | Wenig Erfahrung, es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Adressnachforschung |
Möglich in Englisch oder Kroatisch |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) |
Sprache |
Gesuch auf Kroatisch einreichen. Folgekorrespondenz auf Englisch möglich. |
Erfahrungen mit Gesuchen | Nicht viel Erfahrung |
L
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Adressnachforschung |
Möglich |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) |
Sprache |
Gesuchsunterlagen: Französisch; Unterlagen auf Deutsch wurden bisher akzeptiert. Die Folgekorrespondenz erfolgt i. d. R. auf Französisch, teilweise aber auch auf Deutsch. |
Erfahrungen mit Gesuchen | Sehr wenige Gesuche, aber generell gute Erfahrungen. |
M
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Gegenseitigkeitserklärung vom 5. Juni 2003 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Provinz Manitoba im Bereich der Anerkennung, Vollstreckung, Schaffung und Abänderung von Unterhaltsverpflichtungen (SR 0.211.213.232.1) |
Auf Behörden übergegangene Ansprüche infolge Bevorschussung/Sozialhilfe | Können in der Provinz Manitoba gemäss Art. 5 der Gegenseitigkeitserklärung geltend gemacht werden. |
Rundschreiben an Kantone zur Gegenseitigkeitserklärung | Information Abkommen mit Manitoba und Saskatchewan (PDF, 55 kB, 15.03.2023) |
Adressnachforschung |
Möglich |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) |
Sprache |
Englisch oder Französisch |
Besonderheiten | Für bevorschusste Forderungen können auch Behördengesuche gestellt werden (Art. 5 Gegenseitigkeitserklärung). Manitoba verwendet zur Umrechnung der Forderung von CHF in CAD den Wechselkurs des Tages, an dem der Schweizerische Unterhaltstitel in Manitoba registriert wurde. |
Erfahrungen mit Gesuchen | Bisher nur wenige Gesuche nach Manitoba. Die Zusammenarbeit ist jedoch gut. |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Adressnachforschung |
Man kann es versuchen – in der Regel wird mitgeteilt, dass ein vollständiges Gesuch benötigt wird. |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) |
Sprache |
Französisch; Unterhaltstitel und Zustellnachweise Arabisch |
Erfahrungen mit Gesuchen | Wenig Erfahrung, es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen. |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Adressnachforschung |
Nicht möglich. Es muss ein vollständiges Gesuch eingereicht werden. Adressrecherche erfolgt via das Gericht. |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) |
Sprache |
Gesuch auf Spanisch einreichen. Folgekorrespondenz auch auf Englisch möglich |
Erfahrungen mit Gesuchen | Nicht viel Erfahrung, die Zusammenarbeit mit der mexikanischen Zentralbehörde ist gut. |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ | Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Erfahrungen mit Gesuchen | Keine Erfahrung Bitte kontaktieren Sie das BJ (alimente@bj.admin.ch) vor der Zusammenstellung der Gesuchsunterlagen. |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ | Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Erfahrungen mit Gesuchen | Keine Erfahrung Bitte kontaktieren Sie das BJ (alimente@bj.admin.ch) vor der Zusammenstellung der Gesuchsunterlagen. |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Adressnachforschung |
Keine Erfahrung |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) |
Sprache |
Montenegrinisch, Serbisch, Bosnisch, Kroatisch |
Erfahrungen mit Gesuchen | Nicht viel Erfahrung mit Gesuchen. Die Zusammenarbeit mit den montenegrinischen Behörden gestaltet sich eher träge, d. h. es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen. |
N
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Adressnachforschung |
In Neuseeland sind Adressnachforschungen nicht möglich. Es muss ein komplettes, übersetztes Gesuch eingereicht werden. |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) Neuseeland benötigt keine Originaldokumente, das Gesuch kann per E-Mail an uns übermittelt werden. In Einzelfällen kann es sein, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Originaldokument für das Gericht benötigt wird. |
Sprache |
Englisch |
Landesspezifische Besonderheiten |
Neuer Unterhaltstitel wird in Neuseeland errichtet Zwischen Neuseeland und der Schweiz gibt es kein Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen. Wurde der Unterhalt in einem Unterhaltstitel in der Schweiz festgelegt, so wird in Neuseeland ein neuer Unterhaltstitel errichtet. Die neuseeländische Zentralbehörde wird das Gesuch an ein Gericht weiterleiten, und dafür müssen diverse Unterlagen in englischer Sprache zusätzlich eingereicht werden (siehe Liste (PDF, 83 kB, 05.06.2020)). Es erfolgt keine vorherige Kontaktnahme mit der unterhaltspflichtigen Person im Hinblick auf eine einvernehmliche Lösung. |
Erfahrungen mit Gesuchen |
Für das Gerichtsverfahren in Neuseeland sind die Dokumente in englischer Sprache und zum grossen Teil mit Affidavit (eidesstattliche Erklärung) versehen einzureichen. Im Rahmen dieses neuen Unterhaltsverfahrens besteht die Gefahr, dass die Unterhaltsverpflichtung wesentlich niedriger festgesetzt wird, als dies im Unterhaltstitel aus der Schweiz der Fall war. Ausserdem erfolgen die Zustellungen an die Unterhaltsberechtigten in der Schweiz nicht auf dem Rechtshilfeweg, sondern über die neuseeländische Zentralbehörde. Diese setzt eine Anwaltsperson ein, die die Eingaben der Unterhaltsberechtigten aus der Schweiz beim Gericht einreicht. |
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Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Adressnachforschung | Möglich |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) |
Sprache |
Gesuch auf Niederländisch einreichen. Folgekorrespondenz auf Deutsch, Französisch oder Englisch möglich. |
Erfahrungen mit Gesuchen | Nicht viel Erfahrung. Effiziente und gute Zusammenarbeit. |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ | Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
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Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Gesuche aus Nordirland Gesuche nach Nordirland Lugano Übereinkommen vom 16. September 1988 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ehemals SR 0.275.11) Haager Übereinkommen vom 2. Oktober 1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen (SR 0.211.213.02) Regulation 92 of the Civil Jurisdiction and Judgments (Amendment) (EU Exit) Regulations 2019 |
Adressnachforschung |
Keine Erfahrung |
Notwendige Unterlagen |
Gesuchsformular GB (PDF, 218 kB, 29.04.2024) Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) |
Sprache |
Englisch |
Landesspezifische Besonderheiten | BREXIT: Für CH-Urteile, welche nach dem 1. Januar 2021 ergangen sind, wendet UK das LugÜ 2007 weiterhin an, sofern das dem Urteil zugrundeliegende Verfahren vor dem 1. Januar 2021 eingeleitet wurde. Im Übrigen finden die oben unter "Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ" genannten rechtlichen Grundlagen weiterhin Anwendung. |
Erfahrungen mit Gesuchen | Wenig Erfahrung |
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Adressnachforschung |
Möglich |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) |
Sprache |
Mazedonisch |
Erfahrungen mit Gesuchen | Nicht viel Erfahrung |
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Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Adressnachforschung | Möglich. Es wird jedoch nur mitgeteilt, ob der Schuldner in Norwegen wohnhaft ist oder nicht. |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) |
Sprache |
Englisch (bevorzugt) oder Norwegisch |
Landesspezifische Besonderheiten | Für Rückstände, welche älter als 1 Jahr alt sind, muss ein Erläuterungsschreiben gemacht werden, was unternommen wurde, um Rückstände geltend zu machen bzw. weshalb sie bisher nicht geltend gemacht wurden. |
Auf Behörden übergegangene Ansprüche infolge Bevorschussung/Sozialhilfe |
Können in Norwegen geltend gemacht werden.
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Erfahrungen mit Gesuchen | Effiziente und gute Zusammenarbeit |
O
Übereinkommen |
Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Adressnachforschung |
Möglich. Mittels zusätzlicher Abfrage beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger kann die österreichische ZB aufgrund einer gemeldeten Beschäftigung beurteilen, ob eine Antragstellung nach Österreich Erfolg verspricht. |
Notwendige Unterlagen für die Einreichung eines Gesuches |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) |
Sprache |
Deutsch |
Landesspezifische Besonderheiten |
Gesuche von Österreich Bevorschusste Forderungen in Österreich gehen nicht auf Behörde über, d. h. anspruchsberechtigt bleibt die natürliche Person (zumindest bis zu ihrer Volljährigkeit). Das BJ erkundigt sich bei Erreichen der Volljährigkeit bei den österreichischen Behörden, wer anspruchsberechtigt ist. Sofern das volljährige Kind anspruchsberechtigt bleibt, verlangt das BJ die entsprechenden Unterlagen (Vollmacht, Bankverbindung, Rückstandsberechnung und - falls notwendig - Ausbildungsnachweise). Sofern infolge Bevorschussung der Anspruch auf die Behörde übergeht (Einbringungsstelle), wird der Fall geschlossen. Gesuche nach Österreich Das Formular muss ausgefüllt werden, auch wenn im Ursprungsverfahren unentgeltliche Rechtspflege gewährt wurde. Es empfiehlt sich, auf Art. 50 revLugÜ hinzuweisen. Das Einreichen der Belege ist in diesem Falle nicht erforderlich. |
Erfahrungen mit Gesuchen |
Die Zusammenarbeit mit der österreichischen Zentralbehörde läuft gut. Bevorschussung CH (Anspruch CH-Behörde): Zusammengefasst bestehen folgende Möglichkeiten für das Vorgehen:
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P
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Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Adressnachforschung |
Möglich |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) |
Sprache |
Englisch |
Landesspezifische Besonderheiten |
Es kann vorkommen, dass die philippinischen Behörden verlangen, dass diverse Unterlagen von der philippinischen Botschaft in Bern beglaubigt werden müssen. |
Erfahrungen mit Gesuchen | Wenig Erfahrung. Es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen. |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Adressnachforschung |
Möglich. Anfrage muss auf Englisch (oder Polnisch) eingereicht werden. |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) |
Sprache |
Gesuch auf Polnisch einreichen. Folgekorrespondenz auch auf Englisch oder Deutsch möglich |
Landesspezifische Besonderheiten |
Gesuche aus Polen Ergänzende Hinweise zur Volljährigkeit In der Regel besteht in Polen eine Unterhaltspflicht bis Ende einer Berufsausbildung bzw. bis zur Selbständigkeit. Das nationale Recht sieht keine Beschränkung der Unterhaltsansprüche auf Minderjährige vor, sodass ein Urteil, das einem minderjährigen Kind Anspruch auf Unterhalt zuspricht, auch nach Erreichen der Volljährigkeit automatisch weitergilt, selbst wenn dies nicht ausdrücklich im Urteil steht. Für eine erfolgreiche Rechtsöffnung sind entsprechende Informationen zur Ausbildung sowie zur Rechtslage in Polen im Einzelfall bei der zuständigen polnischen Behörde bzw. der ZB einzuholen sowie auf BGer, 9. Januar 2014, 5A_646/2013 hinzuweisen. |
Erfahrungen mit Gesuchen | Wenig Erfahrung |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Adressnachforschung |
Möglich |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) |
Sprache |
Gesuchsunterlagen: Portugiesisch. Für die Folgekorrespondenz sind in der Regel auch Englisch und Französisch möglich. |
Landesspezifische Besonderheiten |
Gesuche aus Portugal |
Erfahrungen mit Gesuchen | Sehr gute Zusammenarbeit mit der portugiesischen Zentralbehörde. |
R
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Adressnachforschung | Keine Erfahrung |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) |
Sprache |
Gesuch auf Rumänisch einreichen. Folgekorrespondenz erfolgt auf Englisch oder Französisch. |
Erfahrungen mit Gesuchen | Wenig Erfahrung |
S
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Gegenseitigkeitserklärung vom 9. Juli 2003 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Provinz Saskatchewan im Bereich der Anerkennung, Vollstreckung, Schaffung und Abänderung von Unterhaltsverpflichtungen (SR 0.211.213.232.2) |
Auf Behörden übergegangene Ansprüche infolge Bevorschussung/Sozialhilfe | Können in der Provinz Saskatchewan gemäss Art. 5 der Gegenseitigkeitserklärung geltend gemacht werden. |
Rundschreiben an Kantone zur Gegenseitigkeitserklärung | Information Abkommen mit Manitoba und Saskatchewan (PDF, 55 kB, 15.03.2023) |
Adressnachforschung |
Möglich |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) |
Sprache |
Englisch |
Besonderheiten | Gemäss Art. 2 der Gegenseitigkeitserklärung kann eine Behörde bevorschusste Forderungen in ihrem Namen geltend machen. |
Erfahrungen mit Gesuchen | Keine Erfahrungen mit Gesuchen |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Gesuche aus Schottland Gesuche nach Schottland Lugano Übereinkommen vom 16. September 1988 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ehemals SR 0.275.11) Haager Übereinkommen vom 2. Oktober 1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen (SR 0.211.213.02) Regulation 92 of the Civil Jurisdiction and Judgments (Amendment) (EU Exit) Regulations 2019 |
Adressnachforschung |
Möglich |
Notwendige Unterlagen |
Gesuchsformular GB (PDF, 218 kB, 29.04.2024) Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023). Schottland benötigt keine Originaldokumente, das Gesuch kann per E-Mail an uns übermittelt werden. In Einzelfällen kann es sein, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Originaldokument für das Gericht benötigt wird. |
Sprache |
Englisch |
Landesspezifische Besonderheiten | Volljährigkeit nach dem schottischem Recht ist bereits mit 16 Jahren. BREXIT: Für CH-Urteile, welche nach dem 1. Januar 2021 ergangen sind, wendet UK das LugÜ 2007 weiterhin an, sofern das dem Urteil zugrundeliegende Verfahren vor dem 1. Januar 2021 eingeleitet wurde. Im Übrigen finden die oben unter "Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ" genannten rechtlichen Grundlagen weiterhin Anwendung. |
Erfahrungen mit Gesuchen | Wenig Erfahrung |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
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Adressnachforschung | Möglich (beim Swedish Tax Office, Anfragen können über das BJ geschickt werden) |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) |
Sprache |
Schwedisch und Englisch |
Auf Behörden übergegangene Ansprüche infolge Bevorschussung/Sozialhilfe |
Können in Schweden geltend gemacht werden. |
Erfahrungen mit Gesuchen | Nicht viel Erfahrung mit Gesuchen, die Zusammenarbeit ist jedoch gut. |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Adressnachforschung | Möglich Anfrage muss auf Serbisch eingereicht werden (Vorlage) |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) |
Sprache |
Serbisch. Folgekorrespondenz erfolgt jeweils auf Kyrillisch. Serbische Behörden können jedoch auch in lateinischer Schrift korrespondieren. |
Erfahrungen mit Gesuchen | Nicht viel Erfahrung mit Gesuchen; Die Zusammenarbeit mit den serbischen Behörden gestaltet sich eher träge, d. h. es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen. |
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Erfahrungen mit Gesuchen | Keine Erfahrung Bitte kontaktieren Sie das BJ (alimente@bj.admin.ch) vor der Zusammenstellung der Gesuchsunterlagen. |
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Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Adressnachforschung | Möglich |
Notwendige Unterlagen |
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Sprache |
Gesuch auf Slowakisch einreichen, Folgekorrespondenz auch auf Deutsch möglich |
Erfahrungen mit Gesuchen | Wenig Erfahrung mit Gesuchen |
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Adressnachforschung | Möglich. Anfrage muss auf Slowenisch oder Englisch eingereicht werden. |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) |
Sprache |
Gesuch auf Slowenisch einreichen. Folgekorrespondenz erfolgt jeweils auf Deutsch oder Englisch |
Erfahrungen mit Gesuchen | Wenig Erfahrung |
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Adressnachforschung |
Möglich, sofern eine letzte Adresse in Spanien bekannt ist. Weitere Zusatzinfos wie Telefonnummer, E-Mail des Schuldners etc. sind hilfreich |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023). Spanien benötigt keine Originaldokumente, das Gesuch kann per E-Mail an uns übermittelt werden. In Einzelfällen kann es sein, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Originaldokument für das Gericht benötigt wird. |
Sprache |
Spanisch |
Erfahrungen mit Gesuchen |
Die Zusammenarbeit mit der spanischen Zentralbehörde gestaltet sich eher schwierig, d. h. es muss mit langen Wartezeiten gerechnet werden. |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Adressnachforschung | Keine Erfahrung |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) |
Sprache |
Englisch |
Erfahrungen mit Gesuchen | Die Zusammenarbeit funktioniert nicht. Bitte kontaktieren Sie das BJ (alimente@bj.admin.ch) vor der Zusammenstellung der Gesuchsunterlagen. |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ | Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Erfahrungen mit Gesuchen | Keine Erfahrung Bitte kontaktieren Sie das BJ (alimente@bj.admin.ch) vor der Zusammenstellung der Gesuchsunterlagen. |
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Erfahrungen mit Gesuchen | Keine Erfahrung Bitte kontaktieren Sie das BJ (alimente@bj.admin.ch) vor der Zusammenstellung der Gesuchsunterlagen. |
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Adressnachforschung | Möglich, wenn Schuldner in Tschechien arbeitet |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) |
Sprache |
Gesuchsunterlagen auf Tschechisch einreichen. Folgekorrespondenz auf Tschechisch, Deutsch und Englisch möglich. |
Erfahrungen mit Gesuchen | Sehr gute Zusammenarbeit |
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Adressnachforschung |
Nicht möglich |
Notwendige Unterlagen |
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Erfahrungen mit Gesuchen | Die Zusammenarbeit mit der tunesischen Zentralbehörde gestaltet sich als schwierig und bisher war kein Dossier erfolgreich. In der Regel erhält man keine Rückmeldung der tunesischen Zentralbehörde. Sofern der private Weg via Anwalt eingeschlagen werden möchte, kann die Schweizer Botschaft in Tunis mit Adressen von Anwälten behilflich sein. |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Adressnachforschung |
Möglich. Zusätzliche Informationen wenn möglich: ID-Nr., Name/Vorname der Eltern (s. Vorlage unter der Rubrik "allg. Informationen) |
Notwendige Unterlagen |
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Sprache |
Türkisch (insb. Vollmacht und Urteil). Bei den Antwortschreiben korrespondiert die Türkei teilweise auch in deutscher Sprache |
Erfahrungen mit Gesuchen
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Aufgrund der wenigen Dossiers nicht viel Erfahrung mit Gesuchen von der Schweiz in die Türkei. Oftmals verdienen Schuldner wenig und haben kein Vermögen. Wenn in Ursprungsverfahren keine UP gewährt wurde, ist Nachweis Bedürftigkeit notwendig, sonst wird die Türkei nicht tätig. Volljährige Kinder können ein Gesuch einreichen. |
U
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Adressnachforschung | Möglich |
Notwendige Unterlagen | Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) |
Sprache | Gesuchsunterlagen: Ukrainisch Folgekorrespondenz: in Englisch möglich |
Landesspezifische Besonderheiten | |
Erfahrungen mit Gesuchen | Nicht viel Erfahrung. Die Zusammenarbeit mit den ukrainischen Behörden gestaltet sich eher träge, d. h. es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen. |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Adressnachforschung |
Keine Erfahrung |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) |
Sprache |
Gesuch auf Ungarisch einreichen, Folgekorrespondenz auch auf Englisch oder Deutsch möglich |
Erfahrungen mit Gesuchen | Wenig Erfahrung Ehegattenunterhalt |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ | Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Erfahrungen mit Gesuchen | Keine Erfahrung Bitte kontaktieren Sie das BJ (alimente@bj.admin.ch) vor der Zusammenstellung der Gesuchsunterlagen. |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ |
Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Durchsetzung von Unterhaltsverpflichtungen, 31. August 2004 (SR 0.211.213.133.6) |
Auf Behörden übergegangene Ansprüche infolge Bevorschussung/Sozialhilfe | Können in den USA gemäss Art. 1, Ziff. 1. a des Abkommens geltend gemacht werden. |
Rundschreiben an Kantone zum Abkommen |
Rundschreiben an Kantone - Info über Abkommen mit den USA (PDF, 83 kB, 15.03.2023) |
Adressnachforschung |
Möglich. Es ist von Vorteil, wenn die SSN (Social Security Number – ähnlich wie in der Schweiz AHV-Nr.) vorhanden ist. |
Notwendige Unterlagen |
Alle Unterlagen gemäss Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" (PDF, 142 kB, 22.08.2023) Rückstandsberechnung mit Stempel/Unterschrift der Behörde versehen. Die USA benötigen keine Originaldokumente, das Gesuch kann per E-Mail an uns übermittelt werden. In Einzelfällen kann es sein, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Originaldokument für das Gericht benötigt wird. |
Sprache |
Englisch |
Besonderheiten |
Caseworker’s guide Bevorschusster Unterhalt Titelerrichtung In § 201 des "Uniform Interstate Family Support Act (UIFSA)" sind die Grundlagen für die Zuständigkeit zur Errichtung von Unterhaltstiteln bei nicht im Bundesstaat ansässigen Personen ("long-arm-jurisdiction") geregelt. Die Schweiz wurde beim Inkrafttreten des bilateralen Abkommens in das UIFSA-System integriert. Anerkennung CH-Urteile in den USA – fehlende Gerichtsbarkeit Anerkennung CH-Urteile in den USA Die unterhaltspflichtige Person kann die Registrierung und Vollstreckung des CH-Urteils in den USA mit dem Einwand anfechten, dass die Schweiz keine Gerichtsbarkeit für die Titelerrichtung hatte (s. auch obgenanntes Kapitel "Titelerrichtung"). Gemäss Art. 7 des Abkommens gilt für die Anerkennung und Vollstreckung eines Unterhaltstitels das anwendbare Recht und Verfahren des ersuchten Staates. In einem solchen Falle kann in den USA über das Abkommen ein neuer Titel errichtet werden. Nur Ehegattenunterhalt (ohne Kindesunterhalt) Zahlungen |
Erfahrungen mit Gesuchen in die USA
|
In einigen Fällen konnte der CH-Unterhaltstitel nicht durchgesetzt werden, da der Schuldner den Einwand der fehlenden Gerichtsbarkeit in der Schweiz für die Titelerrichtung hervorbrachte. Es sind einige Gesuche CH-USA um Titelerrichtung hängig. Diese sind sehr zeitintensiv, es sind zudem viele Übersetzungen notwendig. |
V
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ | Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Erfahrungen mit Gesuchen | Keine Erfahrung Bitte kontaktieren Sie das BJ (alimente@bj.admin.ch) vor der Zusammenstellung der Gesuchsunterlagen. |
Z
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ | Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Erfahrungen mit Gesuchen | Keine Erfahrung Bitte kontaktieren Sie das BJ (alimente@bj.admin.ch) vor der Zusammenstellung der Gesuchsunterlagen. |
Relevantes Übereinkommen für die Einreichung eines Gesuches beim BJ | Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland, New York, 20. Juni 1956 (SR 0.274.15) |
Erfahrungen mit Gesuchen | Keine Erfahrung Bitte kontaktieren Sie das BJ (alimente@bj.admin.ch) vor der Zusammenstellung der Gesuchsunterlagen. |
Auf der nachfolgenden Internetseite finden Sie Informationen zu den EU-Mitgliedstaaten, u. a. zum Volljährigenunterhalt, zur Verjährung, zur Unterhaltszahlung etc.:
Vorgehen Geltendmachung Nicht-Vertragsstaaten
In Länder, mit welchen die Schweiz kein Übereinkommen im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Unterhalt ratifiziert hat, kann kein Gesuch über das Bundesamt für Justiz gestellt werden.
Hierfür müsste auf privatem Weg im Aufenthaltsstaat des Schuldners ein Anwalt beauftragt werden.
Unterstützende Möglichkeiten:
- Adressnachforschung: Sofern der Schuldner ein Schweizer Bürger mit Wohnsitz im Ausland ist, kann per E-Mail an helpline@eda.admin.ch nachgefragt werden, ob er bei einer Schweizer Vertretung immatrikuliert ist.
- Eventuell kann auch der Internationale Sozialdienst Schweiz bei einer einvernehmlichen Lösung behilflich sein.
- In Einzelfällen kann die Schweizerische Vertretung im jeweiligen Land mit Adressen von Anwälten behilflich sein, helpline@eda.admin.ch.
Letzte Änderung 09.04.2025