Länderinformationen Vertragsstaaten

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Auf der nachfolgenden Internetseite finden Sie Informationen zu den EU-Mitgliedstaaten, u. a. zum Volljährigenunterhalt, zur Verjährung, zur Unterhaltszahlung etc.:

Vorgehen Geltendmachung Nicht-Vertragsstaaten

In Länder, mit welchen die Schweiz kein Übereinkommen im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Unterhalt ratifiziert hat, kann kein Gesuch über das Bundesamt für Justiz gestellt werden.

Hierfür müsste auf privatem Weg im Aufenthaltsstaat des Schuldners ein Anwalt beauftragt werden.

Unterstützende Möglichkeiten:

  • Adressnachforschung: Sofern der Schuldner ein Schweizer Bürger mit Wohnsitz im Ausland ist, kann per E-Mail an helpline@eda.admin.ch nachgefragt werden, ob er bei einer Schweizer Vertretung immatrikuliert ist.
     
  • Eventuell kann auch der Internationale Sozialdienst Schweiz bei einer einvernehmlichen Lösung behilflich sein.
     
  • In Einzelfällen kann die Schweizerische Vertretung im jeweiligen Land mit Adressen von Anwälten behilflich sein, helpline@eda.admin.ch.

Letzte Änderung 09.04.2025

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