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Internationale Alimentensachen: Bereich für Kantone
Es handelt sich hier um eine Internetseite mit nützlichen Informationen für die Bearbeitung der internationalen Fälle für Behörden/Institutionen, welche Fälle im Rahmen der internationalen Abkommen bearbeiten.
Bitte beachten Sie, dass die Zentralbehörde im Bundesamt für Justiz nur subsidiär unterstützen kann, denn "Die Organisation der Inkassohilfe ist Sache der Kantone" (Art. 2 InkHV), und jede Fachstelle muss vom zuständigen Kanton so organisiert werden, dass sie die Leistungen gemäss der Inkassohilfeverordnung erfüllen kann, wozu auch die Bearbeitung grenzüberschreitender Verhältnisse gehört (Art. 20 ff. InkHV).
Die Rechtsberatung durch die Zentralbehörde im Bundesamt für Justiz beschränkt sich auf Besonderheiten grenzüberschreitender Fälle; das BJ kann keine Rechtsberatung anbieten, wenn es um Fragen geht, die sich auch in rein nationalen Fällen stellen würden. Für solche Fragen sind die Rechtsdienste in den Kantonen zuständig.
Die offizielle Internetseite der Zentralbehörde internationale Alimentensachen ist: Internationale Alimentensachen. Dort finden Sie weitere nützliche Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, Gesuchsunterlagen und Formulare.
Hinweise
Der Inhalt der Informationen basiert auf den Erfahrungen der Zentralbehörde Internationale Alimentensachen (ZB). Die ZB und das Bundesamt für Justiz übernehmen keine Gewähr für die Inhalte. Die Praxis und die Rechtslagen in den einzelnen Staaten können sich jederzeit ändern.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird darauf verzichtet, immer die weibliche und männliche Form zu verwenden. Die jeweilige Bezeichnung (z. B. Gesuchstellerin / Schuldner) ist deshalb geschlechtsunabhängig zu verstehen.
Letzte Änderung 18.03.2024