Seit dem Jahr 2000 führt das Bundesamt für Statistik in Zusammenarbeit mit den kantonalen Vollzugsbehörden eine Opferhilfestatistik. Rechtsgrundlage dieser Erhebungen bildet die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (SR 431.012.1).
Sie erfasst die Pfeiler Beratung und Entschädigung/Genugtuung. Erhoben werden soziodemographische Merkmale von Opfer und Täter, die Täter-Opfer-Beziehung, die Art der Straftaten sowie die Art der Hilfe. Die Daten sind über die Website des Bundesamtes für Statistik (BFS) zu finden.
Letzte Änderung 26.04.2021