Kommunikationsplattform für elektronischen Rechtsverkehr: Bundesrat verabschiedet Botschaft

Bern, 15.02.2023 - Künftig soll der Rechtsverkehr über eine digitale Kommunikationsplattform erfolgen können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Februar 2023 die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) verabschiedet. Die digitale Kommunikationsplattform soll von Bund und Kantonen gemeinsam aufgebaut und finanziert werden. Die Kantone sollen auch eigenständige Plattformen benutzen dürfen.

Mit dem Projekt Justitia 4.0 wollen die Eidgenössischen Gerichte und die kantonalen Straf- und Justizvollzugsbehörden den digitalen Wandel in der Schweizer Justiz in Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren vorantreiben. Um diesem Anliegen Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat die Botschaft zum BEKJ verabschiedet.

Alle an einem Justizverfahren beteiligten Parteien sollen künftig über eine sichere Plattform mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden Daten austauschen können. Für professionelle Anwenderinnen und Anwender, wie beispielsweise die Anwaltschaft, Gerichte oder Behörden, soll der elektronische Rechtsverkehr obligatorisch werden.

Wegen des raschen technologischen Wandels enthält das BEKJ nur die notwendigsten Bestimmungen, die zwingend auf Gesetzesstufe national geregelt werden müssen, namentlich die Finanzierung, die Gebühren, den Datenschutz und die Haftung. Die Pflicht zur Benutzung einer digitalen Kommunikationsplattform wird in den jeweiligen Prozessgesetzen geregelt.

Mehrere Kommunikationsplattformen werden anerkannt

Die neue nationale Kommunikationsplattform soll von Bund und Kantonen gemeinsam aufgebaut und finanziert werden. Die Kosten für den Aufbau der Plattform werden mit 28 Millionen Franken veranschlagt. Vorgesehen ist, dass sich der Bund daran mit 25 Prozent beteiligt. Betrieb und Weiterentwicklung der Plattform werden über Gebühren finanziert.

Bereits in seinem Richtungsentscheid vom Juni 2022 hat der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse zum Vorentwurf beschlossen, dass sich die Kantone nicht zwingend an der neuen nationalen Kommunikationsplattform beteiligen müssen. Die Kantone sollen die Möglichkeit haben, auch eigene Plattformen aufzubauen und zu betreiben. Das BEKJ regelt für diesen Fall technische Minimalstandards, damit die Interoperabilität zwischen allen Plattformen gewährleistet wird.

Die zentrale Kommunikationsplattform wird ausschliesslich in Justizverfahren angewendet. Für die Verwaltungsverfahren vor Bundesbehörden müsste deshalb zu gegebener Zeit eine eigene Plattform entwickelt werden.


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Letzte Änderung 26.06.2024

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