GRECO: Bemühungen der Schweiz gehen in die richtige Richtung

Bern, 13.06.2019 - Die GRECO (Groupe d’Etats contre la Corruption) erachtet die bisherigen Bemühungen der Schweiz bei der Korruptionsprävention in Parlamenten, Gerichten und Staatsanwaltschaften auf nationaler Ebene gesamthaft als genügend. Im heute veröffentlichten ersten Konformitätsbericht zum Länderexamen von 2016 beurteilt die GRECO die Umsetzung der an die Schweiz gerichteten Empfehlungen. Die Staatengruppe kommt dabei zum Schluss, dass die Empfehlungen betreffend die Staatsanwaltschaft und in geringerem Umfang betreffend Parlament umgesetzt sind. Es sind jedoch nach Auffassung der GRECO weitere Anstrengungen erforderlich, dies insbesondere bezüglich der Empfehlungen zu den Gerichten.

Die vierte Länderprüfung der GRECO hat die Korruptionsprävention in Parlamenten, Gerichten und Staatsanwaltschaften auf nationaler Ebene zum Gegenstand. Dazu hat die Staatengruppe der Schweiz im Jahr 2016 zwölf Empfehlungen gemacht. Diese betreffen unter anderem die Einführung von Verhaltensregeln für alle drei Behörden. Im nun veröffentlichten Konformitätsbericht kommt die GRECO zum Schluss, dass die Schweiz von den zwölf an sie gerichteten Empfehlungen fünf vollständig und drei weitere teilweise umgesetzt hat.

Mehr Transparenz im Parlament

Die GRECO begrüsst die Erhöhung der Transparenz bei der Offenlegung von Interessenbindungen sowie von Dokumenten parlamentarischer Kommissionen. Ebenfalls positiv gewürdigt wird die Klärung der Pflicht jedes Parlamentsmitglieds, konkrete persönliche Interessenkonflikte in den Verhandlungen spontan offenzulegen sowie die Absicht der Büros beider Räte, im Hinblick auf die neue Legislatur sämtliche Rechte und Pflichten der Parlamentarierinnen und Parlamentarier in einem Dokument zu publizieren. Hingegen bedauert die GRECO, dass das Parlament weiteren Empfehlungen, namentlich der Erweiterung der Deklarationspflicht auf finanzielle Interessen und der Kontrolle der Interessendeklarationen nicht gefolgt ist.

Handlungsbedarf bei der Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter

Im Bereich der Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter sieht die GRECO nach wie vor Handlungsbedarf. Zwar wird anerkannt, dass die Frage des Wahlsystems sowohl vom Bundesrat wie auch vom Parlament im Lichte der Empfehlung sorgfältig geprüft wurde. Die Gefahr, dass Richterinnen und Richter aus politischen Gründen abgewählt werden können, sei jedoch vorhanden und die Beibehaltung der Mandatssteuer an die politischen Parteien verstosse gegen den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit.

Neuer Verhaltenskodex in der Bundesanwaltschaft

Positiv würdigt die GRECO, dass die Bundesanwaltschaft (BA) bereits 2017 einen Verhaltenskodex zur Prävention von Korruption eingeführt hat. Weiter begrüsst sie den Entscheid, künftig im Jahresbericht der BA über allfällige Disziplinarverfahren zu berichten und so Transparenz herzustellen. Mit Erleichterung nimmt die GRECO zudem zur Kenntnis, dass eine Revision des Strafbehördenorganisationsgesetzes (siehe Parlamentarische Initiative 15.473), die Interessenkonflikte für die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft in Kauf genommen hätte, abgelehnt wurde.

Die Schweiz hat nun bis Ende September 2020 Zeit, die noch offenen Empfehlungen umzusetzen und die GRECO darüber zu informieren. Dazu wird die GRECO in einem zweiten Konformitätsbericht im Jahr 2021 Stellung nehmen.


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Letzte Änderung 26.06.2024

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