Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen: Arbeiten deutlich beschleunigt

Bern, 20.12.2018 - Mit dem Einsatz von mehr Personal hat das Bundesamt für Justiz (BJ) die Bearbeitung der Gesuche um einen Solidaritätsbeitrag für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 beschleunigt. Mittlerweile sind über 3400 prioritäre Gesuche bearbeitet, die Solidaritätsbeiträge grösstenteils ausbezahlt. Bis spätestens Ende 2019 – über ein Jahr früher als geplant - werden alle über 9000 Gesuche behandelt sein. Das BJ setzt mit dieser Beschleunigung das um, was Bundesrätin Simonetta Sommaruga im Herbst 2018 angekündigt hatte.

In ihren letzten Tagen als Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements machte sich Bundesrätin Sommaruga vor Ort ein Bild vom Fortschritt der anspruchsvollen Arbeiten. Sie unterstrich dabei noch einmal, wie wichtig es auch ihr persönlich sei, dass dieses dunkle Kapitel aufgearbeitet werde. "Und es muss schnell gehen, denn die Betroffenen haben lange warten müssen".

Bundesrätin Sommaruga hatte sich im April 2013 im Namen des Bundesrates bei den Opfern entschuldigt. Sie stiess damit auch Arbeiten für einen Runden Tisch und ein Gesetz an, mit dem das Unrecht offiziell anerkannt und eine Rechtsgrundlage für einen Solidaritätsbeitrag in der Höhe von 25 000 Franken für jedes Opfer geschaffen wurde. Dieses Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 konnte anschliessend dank der Unterstützung breiter Kreise innert kürzester Zeit erarbeitet und verabschiedet werden.

Priorisierung der Gesuche

Bei den über 3400 Gesuchen um einen Solidaritätsbeitrag, die das BJ bis heute bearbeitet hat, handelt es sich insbesondere um Gesuche von schwer erkrankten sowie von betagten Opfern. Das BJ konnte fast alle Gesuche gutheissen und grösstenteils den Solidaritätsbeitrag bereits überweisen.

In weniger als 1 % der bisher behandelten Fälle konnte dem Gesuch nicht entsprochen werden, weil die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Gegen ablehnende Entscheide kann Einsprache erhoben werden.

Personelle Ressourcen verstärkt

Um die Bearbeitung der Gesuche deutlich schneller als vom Gesetz vorgesehen abschliessen zu können, hat das BJ in den vergangenen Monaten verschiedene personelle, finanzielle und organisatorische Massnahmen umgesetzt. Neu werden über 500 Gesuche pro Monat behandelt werden können. Dies erlaubt auch, die letzten prioritär zu behandelnden Gesuche (namentlich von Personen, die über 75 Jahre alt sind) bereits bis Ende Februar 2019 zu behandeln.

Alle übrigen Gesuche werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs bis Ende 2019 bearbeitet. Die Gesuchsbearbeitung kann damit mehr als ein Jahr früher abgeschlossen werden, als das Gesetz vorsieht.

Weitere Massnahmen zur Aufarbeitung

Das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 regelt mehr als nur die Solidaritätsbeiträge: Es anerkennt, dass den Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen Unrecht angetan worden ist, "das sich auf ihr ganzes Leben ausgewirkt hat".

Weiter ermöglicht es die umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels der schweizerischen Sozialgeschichte, namentlich im Rahmen der unabhängigen Expertenkommission "administrativ versorgte Menschen" sowie im Nationalen Forschungsprogramm 76 "Fürsorge und Zwang - Geschichte, Gegenwart, Zukunft". Zudem sorgt es für die Sicherung der Akten und regelt die Akteneinsicht für die Betroffenen. Das Gesetz schafft auch die Rechtsgrundlage für die kantonalen Anlaufstellen und für die Unterstützung von Selbsthilfeprojekten Betroffener.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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