Selbstbestimmungsinitiative schwächt die Schweiz: Bundesrat empfiehlt ein Nein

Bern, 25.09.2018 - Die Schweiz ist auf Stabilität und Verlässlichkeit angewiesen. Deshalb empfehlen Bundesrat und Parlament in der Abstimmung am 25. November 2018 ein Nein zur Selbstbestimmungsinitiative. Die Initiative setzt internationale Verträge aufs Spiel, bringt grosse Rechtsunsicherheit und gefährdet damit den Wirtschaftsstandort Schweiz. Auch der Schutz der Menschenrechte wird geschwächt. Mehr Selbstbestimmung bringt die Initiative nicht. Denn bereits heute bestimmt die Schweiz selber, welche Verträge sie abschliesst oder kündigt. Für den Bundesrat ist klar: Die Initiative schützt das Erfolgsmodell Schweiz nicht – sie gefährdet es.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), und Bundesrat Johann Schneider Ammann, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), informierten am 25. September in Bern über die Volksinitiative "Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)", über die am 25. November 2018 abgestimmt wird. Sie legten dar, weshalb Bundesrat und Parlament ein Nein zur Initiative empfehlen.

Initiative will starren Mechanismus einführen

Die Schweiz wird geschätzt für ihre Verlässlichkeit und ihre guten Dienste. Als Land mitten in Europa und als Exportnation braucht sie geregelte Beziehungen zu ihren Nachbarn und zur Welt. Mit internationalen Verträgen (Völkerrecht) sichert sie ihre Interessen. Diese Verträge gibt es in ganz unterschiedlichen Bereichen. Sie regeln z.B. den Warenhandel, die soziale Sicherheit oder die Polizei-Zusammenarbeit. Sie schützen aber auch die Rechte der einzelnen Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Menschenrechte.

Die Selbstbestimmungsinitiative will den Umgang der Schweiz mit internationalen Verträgen ändern, wenn es zwischen diesen Verträgen und dem Verfassungsrecht einen "Widerspruch" gibt, wie es im Initiativtext heisst. Wird beispielsweise eine Volksinitiative angenommen, die in gewissen Punkten mit einem internationalen Vertrag nicht vereinbar ist, soll die Schweiz künftig immer gleich vorgehen, um den Vorrang der Verfassung durchzusetzen: Sie darf den Vertrag nicht mehr anwenden, ausser er hat beim Abschluss dem Referendum unterstanden. Dies könnte als Aufforderung zum Vertragsbruch verstanden werden, widerspricht der Tradition der Schweiz, schadet ihrem Ruf und schwächt ihre Position. Weiter müsste die Schweiz gemäss Initiativtext jeden betroffenen Vertrag anpassen, also mit den entsprechenden Ländern neu verhandeln. Gelingt die Anpassung nicht, muss die Schweiz den Vertrag "nötigenfalls" kündigen. Diesen starren Mechanismus will die Initiative in der Verfassung festschreiben.

Initiative gefährdet Stabilität und Verlässlichkeit

Die Initiative setzt damit internationale Verträge aufs Spiel und gefährdet so Stabilität und Verlässlichkeit. Denn bei einer Annahme der Initiative müsste die Schweiz eine nicht abschätzbare Zahl von Verträgen neu verhandeln und anpassen. Unter Druck verhandeln zu müssen, würde unser Land jedoch in eine schwache Position bringen, was von anderen Staaten ausgenützt werden könnte. Mehr Selbstbestimmung bringt das nicht.

Die Schweiz entscheidet bereits heute selber, welche Verträge sie abschliessen will und welche nicht. Bundesrat, Parlament und bei Referenden die Stimmbevölkerung stimmen Verträgen nur zu, wenn sie der Schweiz unter dem Strich Vorteile bringen. Die Stimmbevölkerung hat dabei weitgehende Mitspracherechte. Wie beim Landesrecht hat sie bei wichtigen Fragen das letzte Wort. Und wenn ein internationaler Vertrag nicht mehr im Interesse der Schweiz ist, kann sie diesen kündigen. Kommt es heute zu einem Konflikt mit einem internationalen Vertrag, hat die Schweiz verschiedene Lösungsmöglichkeiten. Vor allem werden wichtige Verträge nicht leichtfertig gekündigt. Die Initiative schränkt diesen Handlungsspielraum ein.

Risiken für Bevölkerung und Wirtschaft

Der starre Mechanismus, den die Initiative in der Verfassung festlegen will, bringt grosse Rechts- und Planungsunsicherheit für die Wirtschaft. Das ist gefährlich für den Wirtschaftsstandort Schweiz und seine Arbeitsplätze. Denn Unternehmen müssen sich auf stabile Rahmenbedingungen verlassen können, um Investitionen zu tätigen und Arbeitsplätze zu schaffen. Die Initiative hingegen setzt wichtige Verträge aufs Spiel, für die Wirtschaft, für die Menschenrechte und für alle anderen Bereiche.

Schliesslich sind zentrale Begriffe im Initiativtext nicht eindeutig. So ist etwa unklar, wann ein "Widerspruch" zur Verfassung vorliegt und wer darüber entscheidet. Auch ist unklar, was genau gemeint ist, wenn es heisst, "nötigenfalls" müsse ein Vertrag gekündigt werden, wenn eine Anpassung nicht gelingt. Diese Unklarheiten müssten im Einzelfall in politischen Diskussionen und eventuell vor Gericht geklärt werden.


Adresse für Rückfragen

Informationsdienst EJPD, T +41 58 462 18 18



Herausgeber

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch

Letzte Änderung 26.06.2024

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