8,7 Millionen Soforthilfe für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen

Bern, 05.07.2016 - 1117 Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen haben in den zwei letzten Jahren insgesamt 8,7 Millionen Franken Soforthilfe erhalten. Damit konnte auf rasche und unbürokratische Weise Menschen in einer finanziellen Notlage geholfen werden. Zudem flossen die dabei gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen in die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen ein, um das begangene Unrecht anerkennen und wiedergutmachen zu können.

Der Soforthilfefonds wurde im April 2014 in enger Zusammenarbeit zwischen dem Runden Tisch für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, den Kantonen und der Glückskette geschaffen. Der Fonds wurde mit freiwilligen Beiträgen der Kantone, verschiedener Städte und Gemeinden, der Kirchen sowie privater Organisationen, Unternehmen und Personen in Höhe von 6,9 Millionen Franken unterstützt; dieses Geld kam 962 Personen zugute. Der Kanton Waadt schuf einen eigenen Fonds und zahlte 1,8 Millionen Franken an 155 Personen aus. In den zwei letzten Jahren erhielten insgesamt 1117 Personen Beträge in Höhe zwischen 4000 und 12 000 Franken. Es handelt sich um Personen, deren persönliche Integrität durch eine vor 1981 angeordnete oder vollzogene fürsorgerische Zwangsmassnahme oder Fremdplatzierung verletzt worden ist und die sich heute in einer finanziellen Notlage befinden. Das ursprüngliche Ziel (7 bis 8 Millionen Franken für rund 1000 Opfer) hat sich damit als realistisch erwiesen und wurde sogar leicht übertroffen.

Die Gesuche für Soforthilfe nahm der von Bundesrätin Simonetta Sommaruga eingesetzte Delegierte für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen entgegen, ein Ausschuss des Runden Tisches prüfte und beurteilte sie anschliessend. Der Ausschuss bestand aus fünf Personen, wovon zwei selbst Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen sind. Sofern die Voraussetzungen für die Leistung von Soforthilfe erfüllt waren, leitete der Ausschuss die Gesuche mit einem positiven Antrag an die Glückskette weiter. Die Glückskette, die den Soforthilfefonds führte und verwaltete, traf den formellen Entscheid und nahm die Auszahlung vor. 340 Gesuche wurden abgelehnt, weil die Gesuchsteller keine Opfer waren, sich nicht in einer finanziellen Notlage befanden oder keine ausreichenden Informationen für die Beurteilung ihres Gesuches lieferten.

Auf die Soforthilfe folgen die Solidaritätsbeiträge

Die Leistungen aus dem Soforthilfefonds dienen als Überbrückungshilfe bis die gesetzlichen Grundlagen für eine umfassende Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen geschaffen worden sind. Der Gesetzesentwurf, der unter anderem Solidaritätsbeiträge für alle Opfer vorsieht, wurde im April vom Nationalrat verabschiedet und wird voraussichtlich im September 2016 vom Ständerat behandelt. Das neue Gesetz könnte - sofern beide Räte zustimmen, das Referendum nicht ergriffen und die Wiedergutmachungsinitiative vom Initiativkomitee zurückgezogen werden - bereits im Frühling 2017 in Kraft treten. Aufgrund der Erfahrungen im Zusammenhang mit der Soforthilfe schätzt der Bundesrat, dass es 12 000 bis 15 000 anspruchsberechtige Opfer gibt. Je nach Anzahl Gesuche wird der Solidaritätsbeitrag pro Opfer zwischen 20 000 und höchstens 25 000 Franken betragen.

Anlaufstellen haben sich bewährt

Die Kantone haben im Jahr 2013 ein flächendeckendes Netz von Anlaufstellen eingerichtet, um die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen bei der Aufarbeitung ihrer Lebensgeschichte zu beraten und zu unterstützen. Da sich ihre Arbeit bewährt hat und geschätzt wird, sieht der Gesetzesentwurf vor, dieses Angebot weiterzuführen. Die kantonalen Anlaufstellen werden die Betroffenen - wie bereits im Zusammenhang mit der Soforthilfe - auch bei der Vorbereitung und Einreichung von Gesuchen um Solidaritätsbeiträge unterstützen können. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass diese Unterstützung eine effiziente und speditive Bearbeitung der Gesuche ermöglicht. Für diese Aufgabe wird eine Projektorganisation zuständig sein, die nächstes Jahr im Bundesamt für Justiz (BJ) aufgebaut wird.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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