Indirekter Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative
Bern, 14.01.2015 - Der Bundesrat will der Wiedergutmachungsinitiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen. Dies hat er am Mittwoch in einer Aussprache entschieden. Das EJPD wird bis im Sommer 2015 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten. Damit können die Geschehnisse rascher als über eine Verfassungsänderung aufgearbeitet werden. Der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative soll auch finanzielle Leistungen bis zu 300 Mio. Franken zugunsten der Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen ermöglichen.
Die am 19. Dezember 2014 bei der Bundeskanzlei eingereichte Wiedergutmachungsinitiative thematisiert ein düsteres Kapitel der jüngeren Sozialgeschichte der Schweiz. Es geht vor allem um Heim-, Pflege- und Verdingkinder, von denen viele im Rahmen von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen physischer oder psychischer Gewalt ausgesetzt waren. Viele davon leben aufgrund des ihnen widerfahrenen Unrechts heute in schwierigen finanziellen Verhältnissen. Die Wiedergutmachungsinitiative fordert insbesondere die Schaffung eines mit 500 Millionen Franken dotierten Härtefallfonds für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen.
Auch der Bundesrat erachtet eine Geldleistung zugunsten der schätzungsweise 12 000 bis 15 000 Opfer als berechtigtes und wichtiges Anliegen. Was die Anzahl der Opfer anbelangt, wird die bereits eingeleitete umfassende wissenschaftliche Untersuchung genauere Grundlagen liefern. Die Gesetzesvorlage soll finanzielle Leistungen in der Grössenordnung von insgesamt bis zu 250 - 300 Mio. Franken vorsehen. Weiter soll der indirekte Gegenvorschlag das geschehene Unrecht gesetzlich anerkennen sowie die Akten sichern und die Akteneinsicht für die Betroffenen regeln. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, bis im Sommer 2015 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Ein indirekter Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe ermöglicht es, die Geschehnisse rascher als auf dem Weg über eine Verfassungsrevision aufzuarbeiten. Damit sollen möglichst viele Opfer noch in den Genuss der Wiedergutmachung kommen.
Adresse für Rückfragen
Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48, media@bj.admin.ch
Herausgeber
Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch
Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch
Letzte Änderung 26.06.2024