Soforthilfefonds: Glückskette überweist erste Beiträge an Betroffene

Bern, 05.08.2014 - Die Glückskette hat die ersten Beiträge aus dem Soforthilfefonds für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen ausbezahlt. Unterstützung aus dem Soforthilfefonds erhalten Opfer, die sich heute in einer finanziell prekären Situation befinden. Die Beiträge liegen zwischen 4000 und 12‘000 Franken. Gesuche können noch bis Ende Juni 2015 eingereicht werden. Über 350 Gesuche sind bereits eingegangen.

Der Soforthilfefonds wurde im April 2014 formell errichtet. Er ist in enger Zusammenarbeit zwischen dem Runden Tisch für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen, den Kantonen und der Glückskette geschaffen worden. Rund einen Monat früher als ursprünglich vorgesehen hat die Glückskette nun die ersten Beiträge an Opfer auszahlen können. Finanzielle Soforthilfe erhalten Personen, deren persönliche Integrität durch eine vor 1981 angeordnete oder vollzogene fürsorgerische Zwangsmassnahme oder Fremdplatzierung verletzt worden ist und die sich heute in einer finanziellen Notlage befinden. Es handelt sich nicht um eine Entschädigung, sondern um eine Geste der Solidarität gegenüber Personen, die ganz besonders darauf angewiesen sind.

Bereits über 350 Gesuche eingegangen

Betroffene Personen können seit Juni Gesuche für Soforthilfe an den von Bundesrätin Simonetta Sommaruga eingesetzten Delegierten für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen richten. Diese Gesuche werden von einem Ausschuss des Runden Tisches nach den mit der Glückskette ausgearbeiteten Kriterien geprüft und beurteilt. Die Leistung orientiert sich namentlich an den Voraussetzungen, die für die Gewährung von Ergänzungsleistungen angewendet werden. In besonderen Fällen, welche nicht an die Ergänzungsleistungen oder eine äquivalente finanzielle Situation gebunden sind, werden insbesondere auch Alter, Krankheit und ganz bestimmte, sonst nicht abdeckbare Bedürfnisse und finanzielle Notstände berücksichtigt.

Der Ausschuss besteht aus fünf Personen, darunter auch zwei Personen, die selbst von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen betroffen waren. Wenn die Voraussetzungen für die Leistung von Soforthilfe erfüllt sind, leitet der Ausschuss die Gesuche mit einem positiven Antrag an die Glückskette weiter. Die Glückskette entscheidet formell und nimmt die Auszahlung vor. Bisher sind bereits über 350 Gesuche an den Delegierten gerichtet worden. Frist für die Einreichung von Gesuchen ist der 30. Juni 2015.

Fonds auf freiwilliger Basis - verwaltet durch die Glückskette

Der Fonds für Soforthilfe wird auf freiwilliger Basis durch die Kantone, Städte und Gemeinden sowie durch private Institutionen, Organisationen, Unternehmen und Personen unterstützt. Den grössten Beitrag leisten die Kantone. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren und die Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz haben im Januar 2014 den Kantonen empfohlen, den Soforthilfefonds mit einem Gesamtbetrag von 5 Millionen Franken zu alimentieren. Seither sind bereits 24 der 26 Kantone dieser Empfehlung gefolgt. Weitere 2 bis 3 Millionen Franken werden von Organisationen, Institutionen, Unternehmen und allenfalls auch von privaten Spendern beigetragen (Spendenkonto 14-444422-2, IBAN CH96 0900 0000 1444 4422 2; Glückskette, 1211 Genève 8, Spezialfonds).

Der Soforthilfefonds wird bei der Glückskette als Spezialfonds geführt und von den Spezialisten des Bereichs Sozialhilfe Schweiz verwaltet. Ausbezahlt werden einmalige Beiträge in der Höhe zwischen 4000 und 12‘000 Franken.

Zeitlich befristete Soforthilfe

Der Runde Tisch hat sich in seinem Bericht vom 1. Juli 2014 für finanzielle Leistungen zugunsten aller Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen ausgesprochen. Er schlägt dazu einen Solidaritätsfonds vor, der hauptsächlich vom Staat finanziert werden soll. Über die Schaffung einer gesetzlichen Regelung dafür muss der Gesetzgeber entscheiden. Das erfordert Zeit. Zur Überbrückung wurde daher der freiwillige Soforthilfefonds geschaffen, der nun bereits aktiv und zeitlich befristet ist.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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