Runder Tisch: Beteiligte legen gemeinsame Vorschläge vor
Bern, 01.07.2014 - Der Runde Tisch für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen hat heute in Bern einen Bericht mit zahlreichen Massnahmenvorschlägen zuhanden der politischen Behörden verabschiedet. Er schlägt namentlich finanzielle Leistungen zugunsten der Opfer vor, aber auch deren Beratung und Betreuung, eine umfassende Aktensicherung und Akteneinsicht sowie die wissenschaftliche Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels der Schweizer Sozialgeschichte. Für den Runden Tisch ist klar, dass Staat und Gesellschaft in der Schuld der Opfer stehen.
Der von Bundesrätin Simonetta Sommaruga im Juni 2013 eingesetzte Runde Tisch hatte den Auftrag, eine umfassende Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 vorzubereiten und in die Wege zu leiten. AmRunden Tisch nahmen paritätisch betroffene Personen sowie Vertreter von Betroffenenorganisationen und von betroffenen Behörden, Institutionen und Organisationen teil. Dank der Entwicklung eines gemeinsamen Problembewusstseins und der Bereitschaft zu konstruktiver Mitwirkung werden die meisten Massnahmenvorschläge von allen Mitgliedern mitgetragen.
Bundesrätin Sommaruga dankt allen Beteiligten
Für dieses Engagement dankte Bundesrätin Sommaruga allen Beteiligten bei ihrem Besuch des Runden Tischs. "Betroffene, Behörden und andere Involvierte haben erstmals nicht nur übereinander, sondern miteinander gesprochen. Das verlangte von allen Beteiligten viel Kraft und verdient grössten Respekt - denn was der Runde Tisch in kurzer Zeit erreicht hat, übertrifft selbst die zuversichtlichsten Erwartungen", sagte die Bundesrätin. Sie werde sich weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die weitere Aufarbeitung der früheren Missstände mit dem gleichen Elan fortgeführt wird. Als nächstes werde sie den Bericht des Runden Tisches genau prüfen und dem Bundesrat dann einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen unterbreiten.
Der Runde Tisch konnte in kurzer Zeit bereits mehrere wichtige Massnahmen treffen, einleiten oder unterstützen. Dazu gehören namentlich der Aufbau von Anlaufstellen in den Kantonen, der Erlass von Empfehlungen betreffend die Aktensicherung und den Aktenzugang sowie die Schaffung eines Soforthilfefonds, der von der Glückskette verwaltet wird. Bisher sind schon zahlreiche Spenden eingegangen. Der Soforthilfefonds wird spätestens Anfang September erste Auszahlungen vornehmen können. Wichtig war zudem die Erweiterung des Einbezugs der Betroffenen durch die Schaffung des Betroffenenforums und dessen Unterstützung durch einen Coach.
Anerkennung des Unrechts - ein erster Schritt
Die öffentliche Anerkennung des Unrechts und das Bitten um Entschuldigung sind ein erster unerlässlicher Schritt. Sie sind Grundlage und Voraussetzung für die weiteren Massnahmen, die der Runde Tisch in seinem Bericht vorschlägt. Von entscheidender Bedeutung sind die umsichtige und grosszügige Beratung und Betreuung der Opfer durch die kantonalen Anlaufstellen. Denn die Erfahrungen, die viele Opfer mit staatlichen Stellen gemacht haben, waren häufig geprägt von Einschränkungen, Ausgrenzungen, Unverständnis und Geringschätzung. Der Wunsch, mehr über die eigene Kindheit und Jugend zu erfahren und damit auch das eigene Schicksal besser zu verstehen, ist ein zentrales Anliegen der meisten Betroffenen. Da viele Akten nicht mehr vorhanden sind, legt der Runde Tisch auch grosses Gewicht auf die Aktensicherung, die Akteneinsicht und die Möglichkeit, Bestreitungsvermerke anzubringen, wenn die Akten ein einseitiges oder sogar falsches Bild vermitteln.
Finanzielle Leistungen sind unabdingbar
Viele Opfer haben schwere finanzielle Nachteile erlitten, die sich auf ihr ganzes Leben auswirken (mangelnde Ausbildung, schlecht bezahlte berufliche Tätigkeiten, tiefe AHV-Renten, keine oder nur bescheidene berufliche Vorsorge etc.). Aus diesem Grund erachtet der Runde Tisch finanzielle Leistungen zugunsten der Opfer als unabdingbar. Er schlägt dafür eine Kombination zwischen einem einmaligen Solidaritätsbeitrag und monatlichen Beiträgen vor, die mit der AHV-Rente ausbezahlt werden sollen.
Das Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen sieht für die wissenschaftliche Aufarbeitung die Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission vor, die sich schwergewichtig mit den administrativen Versorgungen befassen wird. In Ergänzung dazu braucht es nach Ansicht des Runden Tisches eine umfassende Sicht, die alle Gruppen von Betroffenen berücksichtigt. Diese soll im Rahmen eines Nationalen Forschungsprogramms NFP erarbeitet werden, mit dessen Durchführung der Schweizerische Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung beauftragt werden soll.
Rasche Umsetzung
Die Realisierung verschiedener Massnahmenvorschläge, namentlich die finanziellen Leistungen, erfordert die Schaffung gesetzlicher Grundlagen. Andere, wie etwa die Lancierung eines Nationalen Forschungsprogramms sowie die Sensibilisierung der Öffentlichkeit, können relativ rasch realisiert werden, wenn die zuständigen Regierungen oder Verwaltungsbehörden des Bundes und der Kantone einverstanden sind. Es ist dem Runden Tisch ein wichtiges Anliegen, dass sich die Behörden möglichst schnell mit den vorgeschlagenen Massnahmen befassen und die notwendigen Entscheide für deren Umsetzung treffen. Soweit Gesetzesänderungen notwendig sind, ist möglichst umgehend der Auftrag zur Erarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage zu erteilen. Der Runde Tisch ist bereit, die Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen zu begleiten. Er soll deshalb - gleich wie das Betroffenenforum - weitergeführt werden, wie der Bericht vorschlägt.
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Letzte Änderung 26.06.2024