Volksinitiativen, Völkerrecht und Verfassung: Suche nach Auflösung des Spannungsfeldes

Bern, 13.12.2013 - Für die Frage, wie mit dem Spannungsfeld zwischen Volksinitiativen, Völkerrecht und Verfassung umzugehen ist, will der Bundesrat neue Lösungsansätze erarbeiten. Er hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, dies in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und der Bundeskanzlei (BK) zu tun. Die bisherigen Vorschläge haben in der Vernehmlassung keine Zustimmung gefunden. Sie werden deshalb nicht weiter verfolgt.

In einem Bericht über das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht hatte der Bundesrat 2010 auf die Probleme hingewiesen, die entstehen, wenn eidgenössische Volksinitiativen dem Völkerrecht widersprechen. Zwei Jahre später wurde er mit zwei Motionen vom Parlament beauftragt, eine konkrete Verfassungs- und Gesetzesvorlage zur Entschärfung der Problematik auszuarbeiten. In seiner Vernehmlassungsvorlage schlug der Bundesrat in der Folge zwei Massnahmen vor. Zum einen sollte der Inhalt einer Volksinitiative bereits vor der Unterschriftensammlung auf seine Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht überprüft werden. Zum anderen sollte die Bundesversammlung eine Volksinitiative nicht nur dann für ungültig erklären, wenn sie die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts, sondern neu auch wenn sie die Kerngehalte der Grundrechte der Bundesverfassung verletzt.

Verzicht auf Botschaft

In der Vernehmlassung lehnte knapp die Hälfte der Teilnehmer beide vorgeschlagenen Massnahmen ab. Insbesondere die Parteien und Verbände stehen der Vorlage kritisch gegenüber. Nur wenige Teilnehmer unterstützten die Vorlage vorbehaltlos. Zweifel wurden insbesondere an der Wirksamkeit der Massnahmen und an der Vereinbarkeit mit der Wahl- und Abstimmungsfreiheit geäussert. Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer unterbreiteten zwar Alternativvorschläge. Sie zeigten allerdings keine klare Richtung auf, wie die Vernehmlassungsvorlage zur Erhöhung der politischen Akzeptanz überarbeitet werden könnte. Der Bundesrat beschloss deshalb, die Vorlage nicht weiterzuverfolgen. Bis Ende Februar 2014 wird er dem Parlament einen Bericht zur Abschreibung der beiden Motionen unterbreiten.

Frage bleibt bedeutsam

Die Frage der Vereinbarkeit des Landesrechts (insbesondere von Volksinitiativen) mit dem Völkerrecht hat nach Ansicht des Bundesrates in jüngster Zeit wieder an Bedeutung gewonnen. Insbesondere die Ausschaffungsinitiative, die Masseneinwanderungsinitiative, die Ecopop-Initiative und die Durchsetzungsinitiative sowie verschiedene kantonale Initiativen werfen grundsätzliche Fragen des Verhältnisses zum Völkerrecht auf.

Er hat deshalb das EJPD beauftragt, zusammen mit dem EDA und der BK weitere Überlegungen zur besseren Vereinbarkeit von Landesrecht und Völkerrecht anzustellen. Die beiden Departemente und die BK werden dem Bundesrat ein Aussprachepapier mit politisch aussichtsreichen Lösungsmöglichkeiten unterbreiten. Zudem wird sich der Bundesrat zu parlamentarischen Vorstössen zu diesem Thema zu äussern haben. So hat er an seiner heutigen Sitzung beschlossen, dem Parlament die Annahme des Postulats 13.3805 (Klares Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht) zu beantragen.


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Letzte Änderung 26.06.2024

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