Beurkundungsrecht soll konsolidiert und weiterentwickelt werden

Bern, 13.12.2013 - Die vom Bundesrat vorgeschlagene Konsolidierung und Weiterentwicklung des Beurkundungsrechts stösst grundsätzlich auf Zustimmung. Der Bundesrat hat am Freitag von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Botschaft zur Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) auszuarbeiten.

Die öffentliche Beurkundung dient dem Schutz der Parteien bei wichtigen Rechtsgeschäften, der Beweissicherung und der Schaffung klarer Verhältnisse. Im Interesse einer erhöhten Rechtssicherheit will der Bundesrat die vom Bundesgericht entwickelten Mindestanforderungen an das Beurkundungsverfahren gesetzlich festlegen. Dazu zählen namentlich die ausreichende Ausbildung der Urkundsperson, die Urkundspflicht, die Rechtsbelehrungspflicht, die Unparteilichkeit, die Wahrheitspflicht, die Schweigepflicht und die Einheit des Beurkundungsvorgangs. Die Konsolidierung des Beurkundungsrechts wurde in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst. Die darüber hinaus vom Bundesrat vorgeschlagene interkantonale Anerkennung der öffentlichen Urkunde im Bereich der Liegenschaftsgeschäfte wurde hingegen mehrheitlich abgelehnt.

Vollständige elektronische Beurkundung

Die Gesetzesrevision soll es zudem ermöglichen, das Original der öffentlichen Urkunde künftig auch in elektronischer Form zu erstellen. Heute muss das - in der Regel am Computer entworfene - Original der öffentlichen Urkunde als Papierdokument erstellt werden. Um die öffentliche Urkunde im elektronischen Geschäftsverkehr einsetzen zu können, muss das Papierdokument in das elektronische Format zurückverwandelt werden. Dies verursacht einen unnötigen Mehraufwand und verunmöglicht eine rein elektronische Aktenführung. Diese Weiterentwicklung des Beurkundungsrechts ist von zahlreichen Vernehmlassungsteilnehmern begrüsst worden.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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