Vollständige elektronische Beurkundung ermöglichen

Bern, 14.12.2012 - Verträge und andere Rechtsgeschäfte sollen künftig vollständig elektronisch beurkundet werden können. Der Bundesrat hat am Freitag eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) in die Vernehmlassung geschickt.

Die öffentliche Beurkundung dient dem Schutz der Parteien bei wichtigen Rechtsgeschäften, der Beweissicherung und der Schaffung klarer Verhältnisse. Angesichts ihrer grossen Bedeutung will der Bundesrat das Beurkundungsrecht weiterentwicklen und konsolidieren.

Nach geltendem Recht muss das - in aller Regel am Computer entworfene - Original der öffentlichen Urkunde als Papierdokument erstellt werden. Um die öffentliche Urkunde im elektronischen Geschäftsverkehr einsetzen zu können, muss das Papierdokument in das elektronische Format zurückverwandelt werden. Dies verursacht einen unnötigen Mehraufwand und verunmöglicht eine rein elektronische Aktenführung im Sinn des E-Governments. Deshalb soll künftig das Original der öffentlichen Urkunde auch in elektronischer Form erstellt werden können. Die Vorlage legt zudem im Interesse der Klarheit und der Rechtssicherheit die von der Lehre und Rechtsprechung anerkannten Mindestanforderungen an die öffentliche Beurkundung gesetzlich fest.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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