Fahrzeugbeleuchtung

Lichttechnische Einrichtungen für Strassenfahrzeuge

Scheinwerfer, Rückstrahler und Signalleuchten zählen zum Sicherheitspaket von Strassenfahrzeugen und müssen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dies gilt auch für bereits genehmigte, aber modifizierte Einrichtungen.  

Schweizerische Konformitätsbewertungsstelle

Seit 1970 führt METAS Bauartprüfungen an lichttechnischen Einrichtungen für Strassenfahrzeuge nach schweizerischer Gesetzgebung durch. Am 1. Juni 2003 hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) das schweizerische Genehmigungsverfahren für lichttechnische Ausstattungen von Strassenfahrzeugen eingestellt und METAS zusätzlich zur schweizerischen Konformitätsbewertungsstelle erklärt. Personen oder Firmen mit Sitz in der Schweiz können Anträge für schweizerische Konformitätsbewertungen direkt an METAS stellen. Bei Erfüllen der Vorschriften werden schweizerische Konformitätszertifikate ausgestellt. Kantonale Behörden können Informationen über die von METAS geprüften Einrichtungen über ein Informationssystem abrufen. Für internationale Genehmigungen ist das ASTRA zuständig.

ECE-Prüfstelle

Seit 1996 werden am METAS zusätzlich lichttechnische Bauartprüfungen nach den Reglementen der Europäischen Wirtschaftskommission (Economic Commission for Europe; ECE) durchgeführt. Unter der Federführung der ECE ist 1958 das Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Motorfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung in Kraft getreten. Das Übereinkommen umfasst heute über 110 Prüfreglemente. Davon regeln rund ein Drittel die lichttechnischen Anforderungen an Motorfahrzeuge und Anhänger. 1973 ist die Schweiz diesem Übereinkommen beigetreten. Bereits drei Jahre vorher war bei lichttechnischen Motorfahrzeugausrüstungen, die mit einem ECE-Genehmigungszeichen versehen waren, keine zusätzliche schweizerische Bauartprüfung mehr notwendig.

Bezeichnete EG-Prüfstelle

Gestützt auf die Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen (TGV) vom 19. Juni 1995 und das Abkommen zwischen der Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen wurde METAS vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) als Prüfstelle für Fahrzeugteile bezeichnet.

Gesetzliche Grundlagen

Schweizerische Gesetzgebung

  • SR 741.01 Strassenverkehrsgesetz (SVG) vom 19. Dezember 1958
  • SR 741.511 Verordnung vom 19. Juni 1995 über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen (TGV)
  • SR 741.41 Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)

ECE-Regelungen der europäischen Wirtschaftskommission (UNECE)

EG-Richtlinien

Bezeichnete Prüfstelle für Strassenfahrzeuge

Gestützt auf die Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen (TGV) vom 19. Juni 1995 und das Abkommen zwischen der Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen wurde METAS vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) als Prüfstelle für folgende EG-Richtlinien bezeichnet:

EG-Richtlinie

Vorrichtung

Validierung

70/388/EWG

Vorrichtungen für Schallzeichen

28.01.2003

76/757/EWG

Rückstrahler für KFZ und Anhänger

76/758/EWG

Umrissleuchten, Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Bremsleuchten, Leuchten für Tagfahrlicht und Seitenmarkierungsleuchten

76/759/EWG

Fahrtrichtungsanzeiger für KFZ und Anhänger

76/760/EWG

Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen für KFZ und Anhänger

76/761/EWG

Scheinwerfer für Fernlicht und/oder Abblendlicht und über Lichtquellen (Glühlampen und sonstige) zur Verwendung in genehmigten Leuchtenbaugruppen von KFZ und Anhängern

76/762/EWG

Nebelscheinwerfer für KFZ

77/538/EWG

Nebelschlussleuchten für KFZ und Anhänger

77/539/EWG

Rückfahrscheinwerfer für KFZ und Anhänger

77/540/EWG

Parkleuchten für KFZ

92/24/EWG

Geschwindigkeitsbegrenzungssysteme für bestimmte KFZ-Klassen

Prüfungen

Gesetzliche Hinweise und Prüfgebühren finden Sie auf unserer Dienstleistungsdatenbank. Antragsformular. (PDF, 154 kB, 06.07.2020)

Serienteile

Lichttechnische Einrichtungen nach nationalen Vorschriften

Personen oder Firmen mit Sitz in der Schweiz können Bauartprüfungen nach nationalen Vorschriften beantragen. Sind die technischen Anforderungen erfüllt, werden Konformitätszertifikate oder Beglaubigungen ausgestellt.


Lichttechnische Einrichtungen nach internationalen Vorschriften

Schweizerische und ausländische Firmen können Anträge für ECE-Genehmigungen an das Bundesamt für Strassen (ASTRA) stellen. Antragsformular

Glanzfolie

Glanz- und Tönungsfolien für hintere Seitenscheiben und Heckscheiben.

Personen oder Firmen mit Sitz in der Schweiz können Bauartprüfungen nach nationalen Vorschriften beantragen. Sind die technischen Anforderungen erfüllt, werden Konformitätszertifikate oder Beglaubigungen ausgestellt.

Transmissionsmessung

Scheiben an Fahrzeugen

Der visuelle Transmissionsgrad von Scheiben an Fahrzeugen kann direkt am Fahrzeug bestimmt werden. Ein Prüfbericht gibt die Ergebnisse bekannt.

Motorhaube

Modifizierte Karosserieteile, welche die Eigenschaften der lichttechnischen Einrichtungen beeinträchtigen.

Die lichttechnische Nachprüfung wird am Fahrzeug und - falls notwendig - im lichttechnischen Labor von METAS durchgeführt. Ein Prüfbericht gibt die Ergebnisse bekannt.

Scheinwerferblende

Scheinwerferblenden

Personen oder Firmen mit Sitz in der Schweiz können Bauartprüfungen nach nationalen Vorschriften beantragen. Sind die technischen Anforderungen erfüllt, werden Konformitätszertifikate oder Beglaubigungen ausgestellt.

Leuchtschutzgitter

Leuchtenschutzgitter

Personen oder Firmen mit Sitz in der Schweiz können Bauartprüfungen nach nationalen Vorschriften beantragen. Sind die technischen Anforderungen erfüllt, werden Konformitätszertifikate oder Beglaubigungen ausgestellt.

Häufige Fragen

Letzte Änderung 24.09.2024

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