Offenverkauf an Marktständen und Adblue-Tanksäulen: Kontrollen im gesetzlichen Messwesen

Bern-Wabern, 11. Juni 2020 – Gut 137'000 Messmittel wurden im letzten Jahr bei den Kontrollen für den Vollzug des Messgesetzes geprüft und geeicht. Knapp eine Million Elektrizitätszähler wurden statistisch überwacht. Genauere Angaben finden sich im Jahresbericht 2019 über den Vollzug des Messgesetzes.

Mengenangaben im Handel sollen stimmen. Genauso sollen wir uns darauf verlassen können, dass die im Dienste der Gesundheit, der öffentlichen Sicherheit und der Umwelt notwendigen Messungen korrekt und zuverlässig durchgeführt werden. Um dies sicherzustellen, prüfen und eichen die zuständigen Vollzugsbehörden die in diesen Bereichen verwendeten Messmittel. Dazu gehören beispielsweise Waagen im Detailhandel oder Tanksäulen.

Die Oberaufsicht über den Vollzug des Messgesetzes nimmt das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS) wahr. Am Vollzug beteiligt sind neben dem METAS die kantonalen Aufsichtsbehörden, die kantonalen Eichämter sowie die vom METAS ermächtigten Eichstellen. Im letzten Jahr prüften und eichten all diese Beteiligten über 137'000 Messmittel. Mit Stichproben kontrolliert wurde weiter, ob die Mengenangaben auf abgepackten Waren korrekt angegeben sind.

Offenverkauf an Markständen und beim Verkauf ab Hof

Der Verkauf von Waren an Kundinnen und Kunden muss grundsätzlich nach der Nettomenge erfolgen (Nettoprinzip). Für den Offenverkauf an Marktständen und beim Verkauf ab Hof mit Waagen ohne Taravorrichtung galt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2017. Ab dem 1. Januar 2018 muss auch an diesen Verkaufsorten das Gewicht der Verpackung vom Gewicht der Ware korrekt abgezogen werden. Die kantonalen Vollzugsorgane in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein kontrollierten das Einhalten dieses Nettoprinzips. Insgesamt wurden 340 Kontrollen an Marktständen und Hofläden durchgeführt. In 49 Fällen (14,4 %), wurde das Nettoprinzip nicht eingehalten, an Marktständen (15,3 %) etwas mehr als in den Hofläden (13,8 %). Diese Ergebnisse sind besser als diejenigen der Kontrollen, die im Jahr 2016 zur Einhaltung des Nettoprinzips in Geschäften durchgeführt worden sind. Sie weisen aber auch daraufhin, dass es weiterhin notwendig ist, Kontrollen zur Überwachung der Einhaltung des Nettoprinzips durchzuführen.

Elektrizitätszähler

Im elektrischen Versorgungsnetz der Schweiz sind in den Haushalten, beim Gewerbe und in der Leichtindustrie etwa 5,7 Millionen Elektrizitätszähler installiert. Davon werden rund 5,2 Millionen Zähler durch ein statistisches Prüfverfahren geprüft. Im Jahr 2019 haben die 19 Eichstellen für Elektrizitätszähler gesamthaft 987'610 Zähler statistisch überprüft.

Kontrolle von AdBlue-Tanksäulen

Beim Inverkehrbringen von Tanksäulen für den Zusatzstoff AdBlue sind in den letzten Jahren teilweise Unklarheiten und Mängel festgestellt worden. Um einen Überblick über die aktuelle Situation zu erhalten, führte das METAS bei über 50 installierten AdBlue-Säulen in der ganzen Schweiz formale und messtechnische Kontrollen durch. Es wurden verschiedene Bauarten von neun Herstellern überprüft. Nach Möglichkeit wurde sowohl der Zapfhahn für Personenwagen als auch für Lastwagen geprüft. Es zeigte sich, dass alle geprüften Säulen mit korrekter Konformitätsbewertung auf den Markt gelangt sind. Auch messtechnisch waren die geprüften Messanlagen in Ordnung.

 

Detaillierte Informationen zu den Eichungen, Prüfungen sowie weiteren Kontrollen im Mess-wesen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein enthält der Jahresbericht 2019 über den Vollzug des Messgesetzes.

Letzte Änderung 11.06.2020

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Eidgenössisches Institut für Metrologie METAS
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Aufsicht und nachträgliche Kontrolle

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