Finanzhilfen

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Die Verordnung über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel (Verordnung gegen Menschenhandel; SR 311.039.3) gestattet es fedpol und dem Bund, Organisationen und Projekte, die sich für die Bekämpfung von Menschenhandel engagieren – beispielsweise in der Opferhilfe –, finanziell zu unterstützen.

Weiterführende Informationen und Dokumentation zum Thema Bekämpfung von Menschenhandel finden sich unter:

Letzte Änderung 12.01.2023

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https://www.bj.admin.ch/content/fedpol/de/home/kriminalitaet/menschenhandel/fh.html