EKM wünscht mehr Anreize im Ausländerrecht

Bern, 13.02.2012 - Der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen EKM gehören 30 Mitglieder an, elf von ihnen wurden neu für die Amtsperiode 2012-2015 gewählt. Neu wird die Kommission von Walter Leimgruber, Leiter des Seminars für Kulturwissenschaft und Europäische Ethnologie an der Universität Basel geleitet. Ins Vizepräsidium wurden Fiammetta Jahreiss, Leiterin der Regionalstelle Zürich von ECAP, und Etienne Piguet, Direktor des Geographischen Instituts der Universität Neuenburg, gewählt.

Die neu zusammengesetzte EKM hat an ihrer ersten Sitzung die Totalrevision des Ausländergesetzes beraten. Sie begrüsst die Revision dort, wo sie der Integration mehr Bedeutung gibt, beispielsweise in der Verankerung der Integrationsförderung in den Regelstrukturen oder im verbesserten Angebot bei der Erstbegrüssung von neu Zuziehenden.

Die EKM beharrt auf ihrem bereits früher geäusserten Grundsatz, dass vor allem ein gesichertes Aufenthaltsrecht integrationsfördernd wirke. Sie schlägt deshalb vor, einen Anspruch auf eine Niederlassungsbewilligung nach zehn Jahren Aufenthalt zu schaffen, falls die betreffende Person integriert ist. Andererseits rät sie davon ab, bei der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung - also bereits ab einem Jahr Anwesenheit in der Schweiz - die Integration zu prüfen. Sie erachtet dies als wenig praktikabel.

Wichtiger Bestandteil der vorgeschlagenen Teilrevision ist die Einführung und Weiterentwicklung der Integrationsvereinbarungen. Solche Vereinbarungen werden bereits in einigen Kantonen angewandt. Die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung kann von der Erfüllung einer solchen Vereinbarung abhängig gemacht werden. Die Kommission betrachtet diese Art von Integrationsvereinbarungen skeptisch. Sie stellt sich gegen eine Verwendung dieses Instruments zur Sanktionierung. Eine Fokussierung auf frühzeitige, breite und individuell abgestimmte Sprach- und Integrationsangebote würde nach Ansicht der EKM die Integrationspolitik wesentlich stärker fördern als die Konzentration auf relativ wenige Fälle zu einem Zeitpunkt, wenn sich vieles schon in die falsche Richtung entwickelt hat. Mit dem Vorschlag, Integrationsvereinbarungen mit allen vorläufig Aufgenommenen abzuschliessen, ist die EKM allerdings einverstanden. Dies würde die dringend nötige Förderung dieser Personengruppe verbessern. In diesem Fall seien mit der Einhaltung der Vereinbarung Anreize verbunden und nicht Sanktionen (Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung).

Im Weiteren lehnt die Kommission den obligatorischen Besuch von Sprachkursen (bzw. Nachweis der Sprachkenntnisse) für alle Personen im Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen ab. Sie setzt vielmehr auf ein breites und vielfältiges Angebot von Sprach- und Integrationskursen, die sich an alle Personen im Familiennachzug richten, also auch die Angehörigen von EU- und Efta-Staaten.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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