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(Bürgerrecht)
C U G : Bürgerrecht – Informationen für Kantone
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1. Allgemeine Informationen
Das Bürgerrechtsgesetz wurde am 20. Juni 2014 geändert und ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten.
Die Änderungen zur erleichterten Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation sind am 15. Februar 2018 in Kraft getreten
Bei allfälligen Fragen erreichen Sie uns unter ch@sem.admin.ch.
2. Gesuchsformulare
Das Gesuchsformular für eine ordentliche Einbürgerung nach Art. 9 BüG kann von den zuständigen kantonalen Behörden angepasst und selbst ausgedruckt werden.
Gesuchsformular (DOCX, 73 kB, 14.07.2020) (DOCX)
Die Gesuchsformulare für die erleichterte Einbürgerung sowie die Wiedereinbürgerung können von den kantonalen Behörden unter folgender E-Mailadresse bestellt werden: dkap@sem.admin.ch
Einzelpersonen und die kommunalen Behörden können die Gesuchsformulare ebenfalls direkt beim SEM bestellen. Dafür verwenden sie vorzugsweise die Adresse: ch@sem.admin.ch.
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fide
Deutsch in der Schweiz – lernen, lehren, beurteilen
Français en Suisse – apprendre, enseigner, évaluer
Italiano in Svizzera – imparare, insegnare, valutare
Letzte Änderung 02.10.2023