Ukraine: Informationen Kindesschutz
Angesichts der dramatischen Lage in der Ukraine hat das BJ in seiner Funktion als Schweizer Zentralbehörde für das Haager Übereinkommen von 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Massnahmen zum Schutz von Kindern (nachfolgend: "HKsÜ") die ukrainische Zentralbehörde gebeten, ihnen Informationen über das ukrainische Kindesschutzrecht zukommen zu lassen. Am 3. April 2022 übermittelte die ukrainische Zentralbehörde als Antwort folgende Dokumente:
(Diese Dokumente sind auf Deutsch nicht verfügbar)
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Ein Rechtsgutachten zum ukrainischen Kindesschutzrecht (PDF, 235 kB, 04.04.2022)
Dieses Dokument wurde von der ukrainischen Zentralbehörde unter Zeitdruck verfasst: Wir bitten Sie daher, eventuelle Tipp- oder Übersetzungsfehler zu entschuldigen
- Ein Schreiben der ukrainischen Zentralbehörde, in dem der Kontext erläutert wird, in dem das Rechtsgutachten zum ukrainischen Kindesschutzrecht verfasst wurde (PDF, 170 kB, 04.04.2022)
- Ein offener Brief der ukrainischen Regierung an die Regierungen der Aufnahmestaaten (PDF, 157 kB, 04.04.2022)
Letzte Änderung 16.01.2023