Ukraine : Informationen Kindesschutz

  

   

Ukraine: Informationen Kindesschutz

Angesichts der dramatischen Lage in der Ukraine hat das BJ in seiner Funktion als Schweizer Zentralbehörde für das Haager Übereinkommen von 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Massnahmen zum Schutz von Kindern (nachfolgend: "HKsÜ") die ukrainische Zentralbehörde gebeten, ihnen Informationen über das ukrainische Kindesschutzrecht zukommen zu lassen. Am 3. April 2022 übermittelte die ukrainische Zentralbehörde als Antwort folgende Dokumente:

Letzte Änderung 27.03.2024

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