Ihr Guide zur KI-Arbeitstagung des Bundesamts für Justiz
Wie lässt sich die KI-Konvention ins Schweizer Recht umsetzen?
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, die Sie für die Teilnahme an der Arbeitstagung benötigen. Es handelt sich hier um eine geschützte Internetseite (eingeschränkter Zugriff nur über den Direktlink möglich). Dieser Link ist nur an Teilnehmende der Arbeitstagung weiterzugeben.
Für Fragen steht Ihnen Jonas Zaugg gerne per E-Mail zur Verfügung.
Für dringende Mitteilungen am Tag des Workshops erreichen Sie Pascal Müller-Scheiwiller unter +41 76 221 55 81 oder per E-Mail.
Das Wichtigste in Kürze
| Datum: | Montag, 27. Oktober 2025 |
| Zeit: | 9.30 Uhr - 17.00 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr) |
| Ort: | Kursaal, Kornhausstrasse 3, 3013 Bern |
| Vorbereitung: | Während der Tagung werden Ihre Beiträge sowohl zum allgemeinen Vorhaben als auch zu spezifischen Schwerpunktthemen aufgenommen. Jede Person arbeitet an zwei thematischen Schwerpunkten. Zu jedem Schwerpunkt wurde ein kompaktes Factsheet erstellt. Die Arbeitsgruppen wurden basierend auf Ihren thematischen Präferenzen gebildet. Bitte lesen Sie zur Vorbereitung die beiden für Sie relevanten Factsheets. Factsheets (PDF, 497 kB, 15.10.2025) Falls Sie Ihre Präferenzen noch nicht angegeben haben, können Sie dies über diesen Fragebogen nachholen. |
Kontext: Wie lässt sich die KI-Konvention ins Schweizer Recht umsetzen?
Mit der Unterzeichnung der Konvention hat die Schweiz ihr Engagement für einen verantwortungsvollen und grundrechtskonformen Einsatz von künstlicher Intelligenz bekräftigt. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), ist dafür zuständig, in Zusammenarbeit mit dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), dem Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie weiteren Bundesstellen eine Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung der KI-Konvention zu erarbeiten.
Ziel des Workshops ist es, in einem strukturierten und partizipativen Austausch mit Expertinnen und Experten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft unterschiedliche Positionen zu zentralen Fragestellungen frühzeitig zusammenzutragen, um darauf aufbauend einen tragfähigen und an den schweizerischen Rechtsrahmen angepassten Gesetzesentwurf zu entwickeln.
Die Arbeitstagung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Perspektiven und Impulse bereits in dieser frühen Phase einzubringen, noch vor der offiziellen Vernehmlassung, zu der Sie sich später formell zu allen Inhalten äussern werden können.
Der Prozess in Übersicht
| Ende 2023 bis Februar 2025 | Auslegeordnung zur Regulierung von künstlicher Intelligenz |
| 12. Februar 2025 | Entscheid des Bundesrats und Auftrag u. a. ans EJPD (BJ) eine Vernehmlassungsvorlage für neue Regeln für die Nutzung von KI zu erarbeiten |
| 27. Oktober 2025 | Partizipative Arbeitstagung zur Umsetzung der KI-Konvention |
| Bis Ende 2026 | Erarbeitung der Vernehmlassungsvorlage |
| Ende 2026/Anfang 2027 | Eröffnung der Vernehmlassung |
| Danach | Auswertung der Vernehmlassung, Anpassung des Gesetzesentwurfs, Ausarbeitung der Botschaft und Verabschiedung durch den Bundesrat sowie anschliessende parlamentarische Phase |
Tagesprogramm, 27. Oktober 2025
| 09.00 Uhr | Türöffnung und Willkommenskaffee |
| 09.30 Uhr | Beginn der Veranstaltung und Einführung |
| 10.45 Uhr | 1. Runde Breakout-Sessions zu Schwerpunktthemen |
| 12.30 Uhr |
Mittagspause |
| 13.45 Uhr | 2. Runde Breakout-Sessions zu Schwerpunktthemen |
| 15.45 Uhr | Kamingespräche und Abschluss |
| 17.00 Uhr | Tagesende und Apéro |
Die 9 Schwerpunktthemen
Im Vorfeld wurden 9 zentrale Fragen identifiziert, zu denen im Rahmen der Tagung in unterschiedlichen Kleingruppen Positionen gesammelt werden. Zu jedem Schwerpunktthema wurden zwei bis drei Leitfragen abgeleitet, die während des Workshops als Basis für die Erarbeitung von Positionen dienen werden.
Um die Grundrechte zu schützen, muss die Schweiz einen Risikomanagement-Rahmen schaffen, der den gesamten Lebenszyklus von KI-Systemen abdeckt. Wie kann eine Folgenabschätzung gestaltet werden, die Risiken frühzeitig erkennt und verhindert?
Bestimmte Anwendungen von KI können mit Grundrechten unvereinbar sein. Sollten Verbote oder Moratorien vorgesehen werden, um die Gesellschaft zu schützen?
Die Schweiz verfügt über wirksame Instrumente zum Schutz der Demokratie im KI-Zeitalter. Ist eine Neubewertung angesichts neuer KI-Anwendungen angezeigt?
KI-Systeme können diskriminierende Entscheidungen treffen und bestehende Ungleichheiten in unserer Gesellschaft in grossem Umfang reproduzieren. Welche Ergänzungen sind im Schweizer Recht erforderlich, um algorithmische Diskriminierungen zu bekämpfen?
KI kann dazu dienen, Entscheidungen zu treffen, die die Rechtslage einer Person verändern oder sie in gleicher Weise beeinträchtigen. Welche Schutzmassnahmen gibt es, um den Einsatz von KI in Entscheidungsprozessen im öffentlichen und privaten Sektor zu ermöglichen und zu regeln?
Im Bereich der KI gibt es zahlreiche technische Normen und Verhaltenskodizes, weitere befinden sich in Ausarbeitung. Welche Rolle sollen diese Instrumente in der Schweizer KI-Regulierung spielen?
Die Schaffung einer Aufsichtsbehörde für KI wirft Fragen hinsichtlich des Anwendungsbereichs, der Zuständigkeiten und der Koordinierung mit anderen bestehenden Aufsichtsbehörden auf. Welche Behörde(n) soll(en) die Nutzung von KI in der Schweiz überwachen und mit welchen Zuständigkeiten?
Transparenz ist der Eckpfeiler einer vertrauenswürdigen KI: Sie ermöglicht es, Entscheidungen zu verstehen und gegebenenfalls anzufechten, Bias zu erkennen, Vertrauen zu stärken und die Zuverlässigkeit der Systeme zu gewährleisten. Welche konkreten Massnahmen müssen ergriffen werden, damit sie während des gesamten Lebenszyklus der KI eingehalten wird?
Die Schweiz verfügt über ein innovationsfreundliches Umfeld im Bereich der KI, das von Forschungsinstituten und Unternehmen voll ausgeschöpft wird. Mit welchen Massnahmen kann die Forschung weiter gefördert und gleichzeitig die Grundrechte und das öffentliche Interesse geschützt werden?
Vorbereitung auf die Arbeitstagung
Während der Tagung werden Ihre Beiträge sowohl zum allgemeinen Vorhaben als auch zu spezifischen Aspekten der Umsetzung aufgenommen. Letztere werden in Kleingruppen vertieft. Jede Person arbeitet an zwei thematischen Schwerpunkten. Zu jedem Thema wurde ein kompaktes Factsheet als Vorbereitung erstellt.
Alle Teilnehmenden haben im Vorfeld ihre thematischen Präferenzen angegeben. Auf dieser Basis wurden sie den jeweiligen Arbeitsgruppen zugeteilt. Bitte lesen Sie als Vorbereitung die zwei für Sie relevanten Factsheets. Wenn Sie sich darüber hinaus vertieft mit dem Thema der Arbeitstagung und der Konvention befassen möchten, finden Sie weiter unten auf dieser Seite zusätzliche Materialien.
Sollten Sie Ihre Präferenzen noch nicht angegeben haben, bitten wir Sie, diesen Fragebogen auszufüllen.
Zusätzliche Dokumentation
Wenn Sie sich zur Vorbereitung auf die Arbeitstagung vertieft mit dem Thema der Regulierung von KI befassen möchten, sind die folgenden Unterlagen hilfreich:
- Informationsseite des BJ zur Künstlichen Intelligenz
- Auslegeordnung zur Regulierung von künstlicher Intelligenz
- Rechtliche Basisanalyse des BJ
- Rahmenübereinkommen über künstliche Intelligenz – KI-Konvention (Englisch)
- Rahmenübereinkommen über künstliche Intelligenz – KI-Konvention (Französisch)
- Rahmenübereinkommen über künstliche Intelligenz – KI-Konvention. Erläuternder Bericht (Englisch)
- Rahmenübereinkommen über künstliche Intelligenz – KI-Konvention. Erläuternder Bericht (Französisch)
- Susanne Kuster & Jonas Zaugg, Die Schweiz sucht bei der Regulierung von KI den Mittelweg, Die Volkswirtschaft
Nächste Schritte
Im Anschluss an den Workshop werden die erarbeiteten Resultate zusammengefasst und allen Teilnehmenden sowie der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
FAQ
Am Workshop nehmen rund 60 ausgewählte Expertinnen und Experten aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Verwaltung teil.
Die Arbeitstagung wurde unter Berücksichtigung des aktuellen Stands unserer Überlegungen konzipiert. Sie hat zum Ziel, in dieser frühen Phase Beiträge verschiedener Akteurinnen und Akteure zu offenen Fragen in bestimmten Themenbereichen einzuholen. Die Ergebnisse der Tagung werden zusammengefasst und veröffentlicht.
Formelle Stellungnahmen sind in diesem Stadium noch nicht angezeigt. Sie sind jedoch im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung willkommen, in der alle die Möglichkeit haben werden, sich formell zu äussern.
Die Arbeitstagung ist nur für geladene Gäste zugänglich. Die gewonnenen Erkenntnisse werden im Anschluss an die Veranstaltung zusammengefasst und sowohl den Teilnehmenden als auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Die Arbeitstagung wird auf Deutsch und Französisch durchgeführt. Alle Teilnehmenden sollten mindestens ein passives Verständnis beider Sprachen mitbringen. Sie können sich jedoch in der Sprache ausdrücken, die sie bevorzugen.
Da der Grossteil der Tagung in kleinen Arbeitsgruppen stattfindet, wird keine Simultanübersetzung angeboten. Bei sprachlichen Bedürfnissen unterstützt das Moderationsteam gerne.
Der Anlass wird vom Bundesamt für Justiz organisiert, das Expedition Zukunft mit der Moderation beauftragt hat.
Letzte Änderung 15.10.2025