Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme und Umsetzung der Änderung des Schengener Grenzkodex (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Worum geht es?
Allgemein
Am 7. März 2025 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) sowie weitere Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) (Zugriff des EDA auf das nationale Reiseinformations- und -genehmigungssystem [N-ETIAS] und redaktionelle Anpassungen). Die parlamentarischen Beratungen hierzu finden derzeit statt.
Weitere Infos zu den Gesetzesanpassungen: Übernahme und Umsetzung der Änderungen des Schengener Grenzkodex (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Gewisse dieser Gesetzesänderungen müssen auf Verordnungsstufe konkretisiert werden. Weswegen Anpassungen in der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV), der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE), der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL) und der Verordnung über das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS-Verordnung) notwendig sind.
Verordnungsänderungen aufgrund der Revision des Schengener Grenzkodex
Die Verordnung (EU) 2024/1717 ändert den Schengener Grenzkodex (SGK). Die Umsetzung einiger dieser neuen Bestimmungen erforderte nicht nur Anpassungen im AIG und im Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme (BPI), sondern insbesondere auch Verordnungsanpassungen betreffend die Modalitäten der Grenzkontrolle und der Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen, die Definition der grenzüberschreitenden Regionen sowie die Voraussetzungen von Einreisebeschränkungen aus gesundheitlichen Gründen.
Neue Zugriffsrechte des EDA auf das N-ETIAS
Unabhängig von den oben genannten Änderungen soll im AIG neu geregelt werden, dass die nationale ETIAS-Stelle in bestimmten Fällen auch das Protokoll Bern und die ständige Mission der Schweiz beim Büro der Vereinten Nationen und den anderen internationalen Organisationen in Genf (Schweizer Mission in Genf) des EDA über das N-ETIAS konsultieren kann. Diese Gesetzesänderung erfordert ebenfalls Konkretisierungen auf Verordnungsebene. Da die entsprechende Verordnung über das ETIAS noch nicht verabschiedet und in Kraft getreten ist, wird die Änderung zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen.
Redaktionelle Anpassungen
Zudem werden einige redaktionelle Anpassungen im AIG vorgenommen, um die Terminologie an den SGK anzugleichen. Diese redaktionellen Anpassungen sind auch auf Verordnungsstufe vorzunehmen.
Was ist bisher geschehen?
- Am 13. Juni 2024 verabschiedete die EU die Verordnung (EU) 2024/1717 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen.
- Am 7. März 2025 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) sowie weitere Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) (Zugriff des EDA auf N-ETIAS und redaktionelle Anpassungen)
- Am 28. Mai 2025 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zu den Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme und Umsetzung der Änderungen des Schengener Grenzkodex sowie aufgrund der beiden Änderungen des AIG. Diese dauert bis zum 13. Oktober 2025.
Nächster Schritt
Auswertung der Vernehmlassung und Verabschiedung der Verordnungen durch den Bundesrat.
Dokumentation
Letzte Änderung 28.05.2025