Teilrevision des Asylgesetzes (AsylG)

Volksabstimmung 24. September 2006
Die Schweizer Bevölkerung und sämtliche Kantone haben das neue Ausländergesetz und das revidierte Asylgesetz mit rund 68 % Ja-Stimmen gutgeheissen. Damit folgt der Souverän den Vorschlägen von Bundesrat und Parlament zur Wahrung der humanitären Tradition der Schweiz und zur entschiedenen Bekämpfung von Missbräuchen im Ausländer- und Asylbereich.

Worum geht es?
Bestehende Missbräuche im Asylwesen sollen mit der Revision des Asylgesetzes eingedämmt und die Probleme bei der Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden gelöst werden. Verfolgte Menschen erhalten in der Schweiz wie bisher umfassenden Schutz.

In-Kraft-Treten des neuen Asylgesetzes
Die Teilrevision des Asylgesetzes soll laut Bundesratsbeschluss vom 8. November 2006 gestaffelt in Kraft gesetzt werden. Das 1. Paket ist klar eingegrenzt und beinhaltet folgende wichtigsten Punkte, die am 1. Januar 2007 in Kraft treten:

  • Umfassende Einführung der Zwangsmassnahmen
  • Neuformulierung Nichteintretenstatbestand wegen fehlender Reise- / Identitätspapiere
  • Neue Härtefallregelung und gleichzeitig Aufhebung der bisherigen vorläufigen Aufnahme wegen persönlicher Notlage
  • Vorläufig Aufgenommene: Verbesserter Zugang zur Erwerbstätigkeit und Familiennachzug nach drei Jahren. Prüfung Aufenthaltsbewilligung nach 5 Jahren
  • Gebühren für Wiedererwägungsgesuche und Zweitgesuche
  • Papierbeschaffung schon nach erstinstanzlichem Entscheid
  • Bessere Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten, Migrationspartnerschaften.

Die übrigen Bestimmungen der Teilrevision des Asylgesetzes sowie das neue Ausländergesetz und die dazugehörenden Ausführungsverordnungen treten am 1.1.2008 in Kraft.


Inkraftsetzung von Bestimmungen der Teilrevision AsylG per 1.1.07:

Die Grün eingefärbten Bestimmungen treten am 1.1.2007 in Kraft.

Verordnungsanpassungen infolge Inkraftsetzung des AsylG, des KVG und des AHVG per 1.1.2007:

Ergebnisbericht des Vernehmlassungsverfahrens


Dokumente

Definitive Gesetzestexte

Letzte Änderung 01.01.2008

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