Worum geht es?
Die Bevölkerung hat am 5. Juni 2016 die Vorlage für beschleunigte Asylverfahren mit 66,8 % Ja-Stimmen angenommen. Damit haben die Stimmberechtigten zwei Grundsätze verankert: Erstens werden die Asylverfahren beschleunigt. Und zweitens werden auch die raschen Asylverfahren in der Schweiz weiterhin rechtstaatlich korrekt durchgeführt. Das ist die Grundlage eines konsequenten, fairen und glaubwürdigen Asylwesens.
Die beschlossene Neustrukturierung des gesamten Asylbereichs bedeutet sowohl für das Staatssekretariat für Migration (SEM) als auch für die Kantone, Städte und Gemeinden umfangreiche Umsetzungsarbeiten. Das nimmt Zeit in Anspruch. Dabei wird die enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städte- und Gemeindeverband weitergeführt.
Einige dieser Arbeiten sind schon länger im Gang. Dazu gehören beispielsweise die Standortplanung der neuen Bundesasylzentren, die Ausarbeitung der notwendigen Verordnungen, organisatorische Anpassungen zwischen Bund und Kantonen sowie strukturelle Veränderungen im Rahmen einer Organisationsentwicklung des SEM.
Einige Änderungen des revidierten Asylgesetzes konnten ohne Anpassungen der Verordnungen umgesetzt werden. Aus diesem Grund hat der Bundesrat diese bereits auf den 1. Oktober 2016 in Kraft gesetzt. Diese Änderungen beinhalten unter anderem Massnahmen zur Verbesserung des Wegweisungsvollzugs von abgewiesenen Asylsuchenden.
Um die Realisierung der neuen Bundesasylzentren zu ermöglichen, wurde im Rahmen der Asylgesetzrevision ein Plangenehmigungsverfahren eingeführt, wonach Bau- und Umbauvorhaben vom EJPD als einzige zuständige Behörde genehmigt werden. Die entsprechenden Gesetzesbestimmungen sowie die dazugehörige Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren im Asylbereich sind am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Zusätzlich wurden zu diesem Zeitpunkt weitere Bestimmungen des AsylG bzw. des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) in Kraft gesetzt. Es handelt sich um Bestimmungen, welche aufgrund verschiedener Faktoren (z.B. finanzielle Auswirkungen, Rechtssicherheit etc.) losgelöst vom Hauptbestandteil der Asylgesetzrevision so rasch als möglich in Kraft gesetzt werden sollten.
Am 30. August 2017 hat der Bundesrat sodann das Vernehmlassungsverfahren zu den Verordnungsanpassungen zu den übrigen Bestimmungen der Asylgesetzrevision (Verfahrensbestimmungen, Bestimmungen zum Rechtsschutz, etc.) eröffnet. Dieses dauerte bis zum 30. November 2017. Diese Verordnungs- und Gesetzesbestimmungen werden voraussichtlich im Frühjahr 2019 in Kraft treten.
Dokumentation
3. Bereich
Vernehmlassungsverfahren
30. August bis 30. November 2017
- Erläuternder Bericht (PDF, 575 kB, 13.07.2020)
- Entwurf Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen (AsylV 1) (PDF, 187 kB, 13.07.2020)
- Entwurf Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (AsylV 2) (PDF, 232 kB, 13.07.2020)
- Entwurf Asylverordnung 3 über die Bearbeitung von Personendaten (AsylV 3) (PDF, 362 kB, 13.07.2020)
- Entwurf Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL) (PDF, 121 kB, 13.07.2020)
- Medienmitteilung vom 30. August 2017
Vernehmlassungsergebnisse
Neue Bestimmungen
-
Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen (AsylV 1)
(AS 2018 2857; am 1. März 2019 in Kraft getreten)
-
Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (AsylV 2)
(AS 2018 2875; am 1. März 2019 in Kraft getreten;
Artikel 68 Absätze 3 und 4 am 1. Januar 2020 in Kraft getreten) -
Asylverordnung 3 über die Bearbeitung von Personendaten (AsylV 3)
(AS 2018 2889; am 1. März 2019 in Kraft getreten)
-
Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL)
(AS 2018 2849; am 1. März 2019 in Kraft getreten)
- Kommentar (PDF, 946 kB, 13.07.2020)
- Medienmitteilung vom 8. Juni 2018
-
Verordnung des EJPD über den Betrieb von Zentren des Bundes und Unterkünften an den Flughäfen
(AS 2019 1; am 1. März 2019 in Kraft getreten)
- Erläuternder Bericht (PDF, 303 kB, 13.07.2020)
- Medienmitteilung vom 5. Dezember 2018
2. Bereich
Vernehmlassungsverfahren
12. Oktober 2016 bis 26. Januar 2017
Vernehmlassungsergebnisse
Neue Bestimmungen
-
Verordnung über eine Teilinkraftsetzung der Änderung vom 25. September 2015 des Asylgesetzes vom 25. Oktober 2017
(AS 2017 6171; am 1. Januar 2018 teilweise in Kraft getreten)
-
Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren im Asylbereich (VPGA) vom 25. Oktober 2017
(AS 2017 6175; am 1. Januar 2018 in Kraft getreten)
-
Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (Asylverordnung 2, AsylV 2). Änderung vom 25. Oktober 2017
(AS 2017 6173; am 1. Januar 2018 in Kraft getreten)
-
Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL). Änderung vom 25. Oktober 2017
(AS 2017 6167; am 1. Januar 2018 in Kraft getreten)
- Erläuterungen zu VPGA, AsylV 2 und VVWAL (PDF, 368 kB, 13.07.2020)
- Medienmitteilung vom 25. Oktober 2017
1. Bereich
Vernehmlassungsverfahren
14. Juni bis 7. Oktober 2013
Begleitbrief
- An das Bundesverwaltungsgericht (PDF, 68 kB, 18.06.2013)
- An die interessierten Kreise (PDF, 68 kB, 18.06.2013)
- An die Kantonsregierungen (PDF, 67 kB, 18.06.2013)
- An die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien (PDF, 68 kB, 18.06.2013)
- Liste der Vernehmlassungsadressaten (PDF, 45 kB, 17.06.2013)
Vernehmlassungsergebnisse
Botschaft und Entwurf
Parlamentarische Beratungen
Letzte Änderung 05.12.2018