Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Digitalisierung von Schengen-Visa
Bern, 08.12.2023 - Künftig müssen Schengen-Visumanträge in digitaler Form auf einer europäischen Plattform eingereicht werden. Als Schengen-Staat beteiligt sich die Schweiz an dieser Modernisierung. Dazu muss sie ihr nationales Recht anpassen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2023 die Vernehmlassung zum entsprechenden Gesetzgebungsprojekt eröffnet.
Die EU hat am 13. November 2023 eine Verordnung über die Einreichung von Visumanträgen für einen kurzfristigen Aufenthalt (90 Tage) im Schengen-Raum verabschiedet. Gemäss dieser neuen Verordnung sind Schengen-Visumanträge über eine noch zu entwickelnde elektronische EU-Plattform einzureichen. Visa werden künftig in digitaler Form ausgestellt. Diese digitalen Visa werden die Visummarke in Papierform ablösen.
Einige Bestimmungen dieser Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands bedürfen einer Umsetzung in schweizerisches Recht, damit sie anwendbar sind. Dies setzt eine Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) voraus. Die Änderungen betreffen insbesondere Bestimmungen über die künftige Plattform, den Inhalt des nationalen Visumsystems und die Übertragung neuer Aufgaben wie die Überprüfung der Reisedokumente an beauftragte Dritte.
Die digitale Bearbeitung der Visumanträge wird einheitliche Prozesse, vereinfachte Verfahren für Antragstellerinnen und Antragsteller sowie eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den Migrationsbehörden der Schengen-Staaten ermöglichen. Es sind jedoch Ausnahmen von der Nutzung der EU-Plattform vorgesehen, beispielsweise wenn besondere humanitäre Gründe vorliegen oder der Zugang zum Internet erschwert ist. Der Bundesrat wird diese Ausnahmen auf Verordnungsstufe festlegen.
Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage dauert bis zum 22. März 2024. Die eigentliche Inbetriebnahme der europäischen Visumantragsplattform ist derzeit für Januar 2026 geplant. Die Schweiz wird sich frühestens im Jahr 2028 an die Plattform anbinden.
Änderung des Visumformats
Damit Visa in digitaler Form ausgestellt werden können, ist das Visumformat neu zu definieren. Deshalb hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2023 auch eine Änderung der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) verabschiedet. Die VEV hält neu fest, dass parallel zur Visummarke in Papierform auch ein digitales Visum in Form eines Strichcodes möglich ist.
Die Digitalisierung des Visumverfahrens betrifft nicht nur Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt im Schengen-Raum, die über die EU-Plattform beantragt werden, sondern auch nationale Visa. Diese Änderung tritt bereits am 1. Februar 2024 in Kraft.
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Letzte Änderung 10.06.2024