Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Übernahme des europäischen Migrations- und Asylpakts

Bern, 14.08.2024 - Mit dem neuen Migrations- und Asylpakt soll das europäische Migrations- und Asylsystem effizienter, krisenresistenter und solidarischer werden. Als assoziierter Schengen-/Dublin-Staat wird sich die Schweiz in einigen Bereichen daran beteiligen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. August 2024 die Vernehmlassung zu den dafür notwendigen Anpassungen im Schweizer Recht eröffnet. Diese dauert bis zum 14. November 2024.

Die EU hat am 14. Mai 2024 zehn Verordnungen und Richtlinien verabschiedet, die zusammen den neuen Migrations- und Asylpakt bilden. Das Ziel dieser Reform ist es, verfolgten Personen weiterhin rasch Schutz zu gewähren und zugleich die EU-Aussengrenzen besser zu schützen, um die irreguläre Migration nach Europa zu verringern. Zudem soll das europäische Asylsystem solidarischer und krisenresistenter werden.

Als assoziierter Schengen-/Dublin-Staat wird sich die Schweiz an dieser Reform beteiligen und einzelne Verordnungen der EU ganz oder teilweise übernehmen. Es handelt sich dabei um verbindliche Weiterentwicklungen im Schengen-/Dublin-Bereich. Um diese Bestimmungen umsetzen zu können, braucht es Anpassungen im Schweizer Recht, insbesondere im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) und im Asylgesetz (AsylG).

Neue Regelungen im Dublin-Bereich

In den für die Schweiz verbindlichen Verordnungen wird unter anderem geregelt, welcher Dublin-Staat für die Prüfung eines Asylgesuches zuständig ist. Die heutigen Zuständigkeitsregeln werden grundsätzlich beibehalten. Es gelten jedoch kürzere Fristen für die Beantwortung von Zuständigkeitsgesuchen. Zudem wird der Übergang der Verantwortung für ein Asylgesuch von einem an einen anderen Dublin-Staat erschwert, um Sekundärmigration zu vermeiden. Die neue Krisenverordnung legt fest, wie in Ausnahmesituationen vorübergehend von den Bestimmungen über das Asyl- und Migrationsmanagement abgewichen werden kann, etwa durch längere Dublin-Verfahren.

Die Eurodac-Verordnung wird revidiert, um die Interoperabilität mit anderen europäischen IT-Systemen sicherzustellen. Es werden zusätzliche Personenkategorien in die Eurodac-Datenbank aufgenommen und die Gesichtsbilder und Fingerabdrücke aller Personen ab dem sechsten Altersjahr erfasst. Zudem wird ein Verfahren für eine schnelle Überprüfung von Personen aus Drittstaaten eingeführt, die in den Schengen-Raum einreisen, ohne die Einreisevoraussetzungen zu erfüllen. So können die Identität festgestellt, ein Sicherheitscheck durchgeführt und vor Ort gesundheitliche Probleme erfasst werden.

Freiwillige Unterstützung

Der im EU-Migrations- und Asylpakt vorgesehene Solidaritätsmechanismus, mit dem besonders belastete Dublin-Staaten entlastet werden sollen, ist für die Schweiz nicht verpflichtend. Sie kann sich aber freiwillig und punktuell daran beteiligen. Der Bundesrat soll darüber jeweils mit Rücksicht auf die konkrete Migrationslage entscheiden können.


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Letzte Änderung 10.06.2024

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