Verkauf von Notsignalmitteln

Wer in der Schweiz mit Notsignalmitteln handelt (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1, beispielsweise Handlichtfackel oder Rauchsignal), benötigt eine kantonale Bewilligung. Hersteller, Importeure und Verkäufer müssen ein entsprechendes Verzeichnis führen und dieses während 10 Jahren aufbewahren. Käufer dieser Produkte müssen eine Verwender-Erklärung unterzeichnen.

Letzte Änderung 28.11.2022

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