Verdacht des Kindersextourismus
Wenn Sie anlässlich Ihres Ferienaufenthaltes im Ausland Zeuge eines Ereignisses im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung von Kindern durch Touristen werden, dann können Sie dieses Formular ausfüllen, damit die zuständigen Behörden umgehend die erforderlichen Massnahmen einleiten können.
Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.
Bedingungen zur Benutzung des Formulars
Die missbräuchliche Verwendung dieses Formulars, insbesondere die falsche Anschuldigung (Art. 303 StGB) oder die Irreführung der Rechtspflege (Art. 304 StGB), wird strafrechtlich verfolgt.
Ihre Angaben können der zuständigen Justizbehörde übermittelt werden.
Die Angaben zu ihrer Person können zu polizeilichen Zwecken bearbeitet werden (Art. 3 Bst. e DSG)
Letzte Änderung 09.06.2020