Politische Partizipation

Die politische Partizipation im Sinne des Stimm- und Wahlrechts ist Personen vorbehalten, die über formelle politische Rechte verfügen. Im Sinne der Citoyenneté geht die politische Partizipation jedoch weit über das blosse Stimm- und Wahlrecht hinaus. Sie bedeutet die Bereitschaft, sich für die Gesellschaft zu engagieren und aktiv an der Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse mitzuwirken. Sie betrifft die gesamte Bevölkerung, unabhängig von Nationalität, Rechtsstatus oder sonstigen Ausschlusskriterien. Diese Form der politischen Partizipation ist in den Bürgerrechten gesichert. Es bieten sich unterschiedliche Wege an, um den Zugang zur politischen Partizipation für möglichst breite Bevölkerungskreise zu öffnen.

Eine Möglichkeit besteht darin, Gruppen, die bislang von der Teilhabe ausgeschlossen waren, mehr Rechte einzuräumen. In fast allen Westschweizer Kantonen geschieht dies bereits heute. In Neuenburg beispielsweise sind Ausländerinnen und Ausländer, die im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sind und seit mindestens fünf Jahren im Kanton Wohnsitz haben, auf Gemeindeebene schon seit 1849 stimm- und wahlberechtigt. Seit 2001 dürfen sie auf Kantonsebene abstimmen und seit 2007 können sie sich bei Gemeindewahlen auch für politische Ämter zur Verfügung stellen (passives Wahlrecht). Verschiedene Vorstösse zugunsten eines Stimmrechts mit 16 Jahren gehen in die gleiche Richtung.

Auch auf lokalerer Ebene bestehen weitere Anknüpfungspunkte. So stellt beispielsweise New York ansässigen Personen eine Karte aus, mit der sie sich ausweisen können. Sie stellen damit sicher, dass die gesamte Bevölkerung – unabhängig von der Nationalität oder dem rechtlichen Status – bestimmte Rechte geltend machen kann.

Eine weitere Möglichkeit ist der «Gruppenwechsel», beispielsweise durch Einbürgerung. Dies ist im Übrigen derzeit in den meisten Ländern die einzige Möglichkeit, um in den Genuss der vollen sozialen und politischen Rechte zu kommen. In der Schweiz ist die Motivation, sich einzubürgern, gestiegen, seit 1992 das Verbot der Doppelbürgerschaft aufgehoben worden ist. Es lässt sich jedoch auch eine gegenläufige Entwicklung beobachten: So wurde zwar die Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation – zumindest auf dem Papier – vereinfacht, im Gegenzug jedoch die Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung durch die am 1. Januar 2018 in Kraft gesetzte Änderung des Bürgerrechtsgesetzes verschärft. Ein entsprechendes Gesuch kann jetzt nur noch einreichen, wer eine Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) besitzt. Ein weiteres Beispiel für einen «Gruppenwechsel» sind die Sans-Papiers, die ihren Aufenthalt durch die Härtefallregelung regularisieren können.

Die Gewährung formaler politischer Rechte für Ausländerinnen und Ausländer und die Einbürgerung sind zwei Möglichkeiten, um den Zugang zur politischen Partizipation zu erweitern. Seit einigen Jahren erkundet die EKM einen alternativen Weg: Das 2008 lancierte Programm «Citoyenneté – mitreden, mitgestalten, mitentscheiden» unterstützt Projekte, die neue Wege der Beteiligung am öffentlichen Leben ausloten. Diese Projekte fördern den Gebrauch der bereits bestehenden politischen Rechte und gewährleisten, dass die Partizipation im öffentlichen Raum eine konkrete und nachhaltige Wirkung entfaltet. Den bis anhin 120 in der gesamten Schweiz unterstützen Projekte ist eines gemeinsam: Sie eröffnen den Teilnehmenden Möglichkeiten, sich an Prozessen der Mitsprache, Mitgestaltung und Mitentscheidung zu beteiligen. Als Citoyens handeln können alle - jedoch nur dann, wenn sie auch als solche anerkannt sind.

Letzte Änderung 29.05.2019

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