Sans-Papiers

Als Sans-Papiers werden Menschen bezeichnet, die sich ohne einen Aufenthaltsberechtigung in einem Land aufhalten. Das heisst nicht, dass sie deswegen über keine Identitätspapiere verfügen. Der Begriff «Sans-Papiers» wurde in den 1970er-Jahren in Frankreich geprägt und hat sich heute in vielen Ländern durchgesetzt. Die meisten Sans-Papiers sind auf der Suche nach Arbeit und besseren Lebensbedingungen – legal oder illegal – in die Schweiz migriert und gehen einer Erwerbstätigkeit nach. Diese Personen sind hauptsächlich in Branchen tätig, die durch Schweizer oder EU-Staatsangehörige nicht vollständig abgedeckt werden: Dies betrifft insbesondere private Haushalte, die Gastronomie, die Hotellerie, das Baugewerbe und die Landwirtschaft. Auch Personen, deren Asylgesuch rechtskräftig abgelehnt wurde, die sich aber weiterhin in der Schweiz aufhalten, sowie Asylsuchende mit Nicht-Eintretens-Entscheid (NEE) sind Sans-Papiers. Personen aus Zentral- und Südamerika stellen die grösste Gruppe von Sans-Papiers, gefolgt von Personen aus Osteuropa.

Sans-Papiers befinden sich aus unterschiedlichen Gründen in einer nicht bewilligten Situation:

  • Sie sind illegal in die Schweiz eingereist.
  • Sie sind legal eingereist, haben in der Folge aber ihre vormals erlangte Bewilligung verloren (z.B. infolge der Auflösung der Familiengemeinschaft oder der Invalidisierung von Personen, die zu Arbeitszwecken zugelassen wurden).
  • Ihr Asylgesuch wurde rechtskräftig abgelehnt; um einer Ausschaffung zu entgehen, tauchten sie unter.
  • Die Behörden sind nicht auf ihr Asylgesuch eingetreten; sie haben keine Aufenthaltsbewilligung, sind jedoch registriert und erhalten bis zur Rückkehr Nothilfe.
  • Sie wurden als Kinder von Eltern ohne Aufenthaltserlaubnis mitgebracht, wurden unbewilligt nachgezogen oder wurden in der Schweiz geboren und sind hier aufgewachsen.

Diese nicht abschliessende Aufzählung zeigt, dass die individuellen Lebenslagen und Profile von Sans-Papiers vielfältig sind. Im Schatten der Gesellschaft lebend, versuchen die meisten von ihnen, für ihren Unterhalt aufzukommen, nicht aufzufallen und ein «normales» Leben wie andere Zugewanderte zu führen.

Genaue Angaben über die Zahl der in der Schweiz lebenden Menschen ohne Aufenthaltsberechtigung sind nicht möglich, da diese Bevölkerungsgruppe nicht systematisch registriert ist. Vorhandene Zahlen sind immer Schätzungen. Eine im Auftrag des Staatssekretariat für Migration durchgeführte Experten-Schätzung ging 2015 von zwischen 50 000 bis 99 000 Personen ohne geregelten Aufenthaltsstatus aus.

Letzte Änderung 24.06.2024

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