Teilrevision des Ausländergesetzes

In einer Teilrevision des Ausländergesetzes wird vier Jahre nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes der Bereich Integration angepasst werden. Dabei soll die Integration im Sinne des Grundsatzes von Fördern und Fordern verbindlicher gestaltet werden.

Die EKM nimmt zu dieser Revision im Rahmen der Vernehmlassung Stellung. Sie begrüsst die Revision dort, wo sie der Integration und Integrationsförderung mehr Bedeutung gibt, beispielsweise in der Verankerung der Integrationsförderung in den Regelstrukturen oder im verbesserten Angebot bei der Erstbegrüssung von neu Zuziehenden. Sie lehnt andererseits die Verpflichtung zum Abschluss von Integrationsvereinbarungen und deren Einsatz als Sanktionsinstrument sowie die Verpflichtung zum Besuch von Sprachkursen beim Famileinnachzug ab.

Letzte Änderung 23.02.2012

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