Stellungnahme zum Schengen-Aussengrenzfonds

Vernehmlassung über die Genehmigung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der Entscheidungen zum Aussengrenzenfonds sowie der Zusatzvereinbarung mit der Europäischen Gemeinschaft über die Beteiligung der Schweiz am Aussengrenzfonds

Der Schengen-Aussengrenzfonds ist ein durch paritätische Beiträge der Mitgliedstaaten gespiesener Solidaritätsfonds. Mit den Mitteln werden insbesondere jene Schengen-Staaten unterstützt, die aufgrund ihrer ausgedehnten Land- und Seegrenzen hohe Grenzschutzkosten verzeichnen. Aufgrund der internationalen Flughäfen, über welche Personen in den Schengen-Raum einreisen, kann die Schweiz aus dem Fonds Projekte in der Höhe von jährlich 3 bis 5 Millionen Franken finanzieren. Diese sollen dazu beitragen, Grenzübertritte effizienter zu kontrollieren. Damit soll einerseits die illegale Einreise erschwert, andererseits die Einreise von autorisierten Personen erleichtert und beschleunigt werden. Grundsätzlich ist die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen mit der geplanten Weiterentwicklung und den Zusatzvereinbarungen einverstanden, stellen diese doch eine Möglichkeit eines Burdensharings dar. Die EKM regt jedoch an, dass der Bund im Rahmen der mehrjährigen nationalen Programmplanung des Verwaltungs- und Kontrollsystems nicht nur dem «Grundsatz der Effizienz», sondern auch dem «Grundsatz der respektvollen Behandlung» der Personen, welche die Schengen-Aussengrenzen überqueren, Rechnung tragen wird.

 

Letzte Änderung 25.11.2009

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