Zuwanderung im Ausbildungsbereich

Parlamentarische Initiative. Erleichterte Zulassung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss

In erster Linie ist das Ausländergesetz (AuG) ein rechtliches Instrumentarium, um die Zuwanderung von Personen aus Drittstaaten zu regulieren. Einerseits schränkt es die Zuwanderung für niedrig qualifizierte Drittstaatenangehörige weitgehend ein, andererseits schafft es die Voraussetzungen, Personen, die für den Bildungs- und Werkplatz Schweiz von Interesse sind, einfach rekrutieren zu können. In einem hoch kompetitiven bildungs- und arbeitsmarktlichen Umfeld zielt das AuG darauf hin, dass «die besten Köpfe» in die Schweiz kommen und hier arbeiten können. Der Vorentwurf der Staatspolitischen Kommission sieht nun vor, dass «die besten Köpfe [auch] in der Schweiz bleiben» können. Die EKM befürwortet die Stossrichtung der SPK. Sie ist der Meinung, dass bei auf die bisher geforderte Bedingung der «gesicherten Wiederausreise» für die Bewilligungserteilung verzichtet werden soll, da dies in der Praxis grosse Ermessenspielräume eröffnet und zu sehr heterogenen kantonalen Entscheiden führt. Sie ist der Meinung, dass bei der Zulassung von Personen aus dieser Gruppe auf den Vorrang inländischer Arbeitskräfte und Arbeitskräfte aus EU-/EFTA-Staaten abgewichen werden kann. Zudem sind in ihren Augen Aufenthalte zur Aus- und Weiterbildung bei der Erteilung der Niederlassungsbewilligung mindestens teilweise anzurechnen.

 

Letzte Änderung 08.10.2009

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