Jura-Dossier: Tripartite-Konferenz bekräftigt ihren Willen nach einer vorbildlichen Abstimmung in Moutier im Juni 2017
Die Abstimmung über die künftige Kantonszugehörigkeit der Gemeinde Moutier soll vorbildlich ablaufen, damit Beschwerden gegen das – gemäss gewissen Voraussagen äusserst knappe – Ergebnis vermieden werden können. Die beiden Kantonsregierungen haben einen Meinungsaustausch über die Grenzen und die Modalitäten ihres Einsatzes im Abstimmungskampf geführt. Ihr Anliegen ist es, eine objektive und sachbezogene Information zu vermitteln, welche die Meinungen aller respektiert – so wie es auch die Interjurassische Versammlung in ihrer Erklärung Nr. 35 vom 1. Dezember 2016 verlangt.
Die Tripartite hat die bereits ins Auge gefassten ausserordentlichen Massnahmen für die Organisation der Abstimmung erneut besprochen und präzisiert. Die Vorsteherin des EJPD hat dem Kanton Bern und der Gemeinde Moutier ihre Unterstützung zugesichert. Das Bundesamt für Justiz (BJ) wird am Abstimmungstag Beobachter nach Moutier entsenden. Die Antwortsendungen der brieflichen Stimmabgabe werden an das BJ adressiert sein und erst am Sonntag, 18. Juni in Anwesenheit von Beobachtern des Bundes geöffnet werden. Alle für die Abstimmung verwendeten Urnen werden vom BJ versiegelt werden. Diese Massnahmen werden vom Kanton Bern zusammen mit der Gemeinde Moutier und dem BJ finalisiert; sie werden Gegenstand eines Entscheides des bernischen Regierungsrats sein, den er Ende Januar verabschieden dürfte.
Die Teilnehmer der Tripartite nahmen ferner Kenntnis vom Jahresbericht 2016 der Interjurassischen Versammlung. Es handelt sich um den zweitletzten Jahresbericht dieser Institution, die Ende 2017 aufgelöst werden wird.
Im Anschluss an das Treffen empfing die Tripartite den Gemeindepräsidenten von Moutier, Marcel Winistoerfer, sowie Gemeindeschreiber Christian Vaquin zu einer Anhörung über die Organisation der Abstimmung vom 18. Juni 2017.
Letzte Änderung 20.12.2016
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