Das Resultat der Abstimmung zeigt, dass die Bevölkerung des Berner Jura keine weiterführenden Überlegungen zur Erschaffung eines neuen Kantons anstellen will, der den Kanton Jura mit dem bernischen Jura vereinigt hätte. Der Prozess zur Lösung der Jura-Frage endet aber nicht mit der Abstimmung vom Sonntag. Innerhalb einer Frist von zwei Jahren können die einzelnen Gemeinden des Berner Jura beantragen, dass sie auf Gemeindeebene darüber entscheiden können, ob sie dem Kanton Jura beitreten möchten.
Würde und Qualität der Debatte
Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), wird den Dialog zwischen der bernischen und jurassischen Regierung im Rahmen der Tripartiten Konferenz weiterhin eng begleiten. "Ich bin erfreut über die Qualität und Würde, welche die Debatte im Vorfeld der Abstimmung trotz einiger schwieriger Momente hatte. Und es freut mich ganz besonders, dass es im Gegensatz zu der Abstimmung in den siebziger Jahren zu keinerlei Gewalttätigkeiten gekommen ist."
Dass dieser demokratische Prozess zustande kam, ist laut Sommaruga nicht zuletzt der Arbeit der Interjurassischen Versammlung zu verdanken, die 1994 eingesetzt wurde. Sie und die beiden Kantonsregierungen haben dafür gesorgt, dass die Jura-Frage im Jura selbst beantwortet werden kann, so wie es von Beginn weg Ziel des Bundesrates war.
Letzte Änderung 24.11.2013
Kontakt
Bundesamt für Justiz
Jean-Christophe
Geiser
Bundesrain 20
CH-3003
Bern
T
+41 58 462 53 99
F
+41 58 462 78 79
M
+41 76 527 54 86