Die Volksinitiative „für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern“ wurde am 1. März 2006 von der Vereinigung „Marche Blanche“ mit 119 375 gültigen Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Sie will in der Bundesverfassung einen neuen Artikel 123bis mit folgendem Wortlaut verankern: „Die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät und die Strafe für solche Taten sind unverjährbar“. Der Bundesrat erachtet die Volksinitiative nicht als taugliches Mittel, um pädophile Straftaten wirksam zu bekämpfen. Er will aber das Anliegen eines verstärkten Kindesschutzes aufnehmen und deshalb dem Parlament einen indirekten Gegenvorschlag unterbreiten.
Strafanzeige bis zum 33. Altersjahr möglich
Kinder, die Opfer von Sexualdelikten sind, leben meistens unter dem Einfluss ihrer Peiniger und sind von ihnen emotional und wirtschaftlich abhängig. Es fällt ihnen deshalb schwer, über die erlittenen Handlungen zu sprechen, bevor sie sich von diesem Einfluss befreit haben. Die vorgeschlagene Revision des Strafgesetzbuches und des Militärstrafrechts berücksichtigt diese besonderen Umstände: Kinder unter 16 Jahren, die Opfer von schweren Sexualdelikten sowie von schwersten Delikten gegen Leib und Leben werden, sollen eine längere Bedenkfrist erhalten, um zu entscheiden, ob sie eine Strafanzeige einreichen sollen. Neu soll die 15-jährige Verjährungsfrist für diese Delikte erst ab Volljährigkeit des Opfers zu laufen beginnen. Diese Lösung ermöglicht es damit dem Opfer, bis zum 33. Altersjahr eine Strafanzeige einzureichen.
Letzte Änderung 28.02.2007
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