Das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen am Menschen wurde im Oktober 2004 vom Parlament verabschiedet und wird vom Bundesrat auf den 1. April 2007 in Kraft gesetzt. Es regelt die Anwendung genetischer Untersuchungen am Menschen zu medizinischen Zwecken sowie im Arbeits-, Versicherungs- und Haftpflichtbereich, sowie die Erstellung von DNA-Profilen zur Klärung der Abstammung oder zur Identifizierung von Personen.
Eine Verordnung (Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen) regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Erteilung der Bewilligung an Laboratorien für die Durchführung zyto- und molekulargenetischer Untersuchungen beim Menschen und für die Durchführung von Reihenuntersuchungen. Zuständige Behörde in diesem Bereich ist das Bundesamt für Gesundheit.
Die zweite Verordnung regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Anerkennung von Laboratorien, die DNA-Profile zur Klärung der Abstammung oder zur Identifizierung ausserhalb von Strafverfahren erstellen. Zuständige Behörde in diesem Bereich ist das Bundesamt für Polizei.
Die Expertenkommission für genetische Untersuchungen hat zur Aufgabe, wissenschaftliche und praktische Entwicklungen im Bereich der genetischen Untersuchungen aufmerksam zu verfolgen, Empfehlungen dazu abzugeben und rechtzeitig auf Probleme und Lücken in der Gesetzgebung aufmerksam zu machen. Sie besteht aus 12 Mitgliedern mit fundierten Kenntnissen und Erfahrung in Bereichen wie Humangenetik, Kinder- und Frauenheilkunde, Rechtsmedizin, Analytik und Pathologie. Die Kommissionspräsidentin, Frau Dr. Sabina Gallati, ist Professorin für medizinische Molekulargenetik und Molekularbiologie am Universitätsspital in Bern.
Die Mitglieder der Expertenkommission: Sabina Gallati, Präsidentin (Bern); Armand Bottani (Genf); Walter Bär (Zürich); Matthias Baumgartner (Zürich); Gieri Cathomas (Liestal); Bernice Elger (Genf); Susan Gerber (Bern); Andreas Huber (Aarau); Peter Miny (Basel); Michael Morris (Genf); Judith Pók Lundquist (Zürich), Nicole Probst-Hensch (Zürich).
Dokumente
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Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen
(GUMG, AS 2007 635)
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Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen
(GUMV, AS 2007 651)
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Verordnung des EDI über genetische Untersuchungen beim Menschen
(GUMV-EDI, AS 2007 665)
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Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und im Verwaltungsbereich
(VDZV, AS 2007 669)
- Erläuternder Bericht zur VDZV (PDF, 38 kB, 20.09.2010)
Letzte Änderung 14.02.2007
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