Anpassung von Verordnungen an das Bundesgerichts- und das Verwaltungsgerichtsgesetz

Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Sammelverordnung mit den notwendigen Anpassungen von Verordnungen an das neue Bundesgerichtsgesetz und Verwaltungsgerichtsgesetz verabschiedet.

Im Bundesgerichtsgesetz (BGG) und Verwaltungsgerichtsgesetz (VGG), die am 1. Januar 2007 in Kraft treten werden, werden die Rechtswege auf Bundesebene neu geregelt. Im Anhang zu diesen Gesetzen sind bereits die Rechtsschutzbestimmungen in anderen Bundesgesetzen angepasst worden. In einem zweiten Schritt werden nun noch 112 Verordnungen den neuen Rechtsschutzbestimmungen angepasst und sechs Verordnungen aufgehoben.

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Letzte Änderung 08.11.2006

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