Anpassung von Erlassen an das Bundesgerichts- und das Verwaltungsgerichtsgesetz

Bern. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Botschaft mit den letzten Anpassungen von Gesetzesbestimmungen an das neue Bundesgerichtsgesetz und Verwaltungsgerichtsgesetz verabschiedet.

Mit dem Erlass des Bundesgerichtsgesetzes und des Verwaltungsgerichtsgesetzes, die am 1. Januar 2007 in Kraft treten werden, wurden bereits insgesamt 164 andere Bundesgesetze revidiert. Die neue Vorlage enthält weitere notwendige Anpassungen von Gesetzesbestimmungen, die vorwiegend technischer Natur sind.

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Letzte Änderung 06.09.2006

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