Im Vorfeld der Wahlen an das Bundesverwaltungsgericht beschloss die Gerichtskommission, die Anfangsgehälter der 72 Mitglieder des neuen Gerichts grundsätzlich allein nach dem Kriterium des Alters festzulegen. Ferner entschied sie sich für eine Lohnskala, wonach der Einstiegslohn mit jedem Altersjahr um 1,1 Prozent des Höchstbetrages zunimmt. Die Gerichtskommission war sich bewusst, dass ihr Anfangslohnsystem im Widerspruch zum 3-prozentigen jährlichen Lohnwachstum gemäss Richterverordnung steht. Ohne eine Anpassung dieser Verordnung würde es in wenigen Jahren zu erheblichen Lohnunterschieden zwischen den bereits am Gericht tätigen und neu eintretenden Richtern und Richterinnen kommen. Die Gerichtskommission ersuchte deshalb das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), eine Änderung der Richterverordnung zu prüfen.
Der Bundesrat hat beschlossen, das jährliche Lohnwachstum von 3 auf 1,2 Prozent zu senken und auf diese Weise an die Abstufungen des Anfangslohnsystems der Gerichtskommission anzugleichen. Damit gewährleistet er ein in sich stimmiges Lohnsystem.
Letzte Änderung 01.02.2006
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