Das Parlament wird in der Herbstsession die Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichts wählen. Dies setzt eine vorzeitige Inkraftsetzung der Bestimmungen des Strafgerichtsgesetzes über die Stellung und Organisation des Bundesstrafgerichts auf den 1. August 2003 voraus. Auf den gleichen Zeitpunkt treten ferner Teile des Gerichtssitzgesetzes, die Änderung des Geschäftsverkehrsgesetzes (Festlegung der Zuständigkeiten der Gerichtskommission des Parlaments) sowie die Richterverordnung (Regelung des Arbeitsverhältnisses und der Besoldung der Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichts) in Kraft.
Die übrigen Bestimmungen des Strafgerichtsgesetzes, welche die Zuständigkeit des Bundesstrafgerichts und das gerichtliche Verfahren verankern, treten am 1. April 2004 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt wird das neue Bundesstrafgericht seine Tätigkeit aufnehmen. Es wird die Straffälle beurteilen, die der Gerichtsbarkeit des Bundes unterstehen (Strafkammer), und über Beschwerden gegen Amtshandlungen der Ermittlungs- und Untersuchungsbehörden des Bundes entscheiden (Beschwerdekammer). Diese Aufgaben obliegen heute noch dem Bundesgericht.
Letzte Änderung 26.06.2003
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