1. Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption:
Ja
2. Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können
In Albanien können folgende Kinder zur internationalen Adoption freigegeben werden:
- Kinder mit speziellen Bedürfnissen
- Geschwister
- Gesunde Kinder ab 8 Jahren
3. Vom Herkunftsland vorgeschriebene Voraussetzungen für Gesuchsteller
Gemeinschaftliche Adoption | ||
Alter der künftigen Adoptiveltern | Keine Angaben | |
Vorgeschriebene Ehedauer | Keine Angaben | |
Altersunterschied Kind/Adoptiveltern | Mind. 18 Jahre | |
Einzeladoption | ||
Einzeladoption möglich? | Ja | |
Zusammenarbeit mit Vermittlungsstellen | ||
Vom Herkunftsland vorgeschrieben? | Keine Angaben | |
Werden im Ausland wohnende Staatsbürger/innen vom Herkunftsland bevorzugt behandelt? | Keine Angaben |
4. Allgemeine Hinweise
- Das Subsidiaritätsprinzip wird in Albanien konsequent angewandt. Daraus folgt, dass nationale Gesuchsteller bevorzugt behandelt werden und es sehr wenige Kinder für eine internationale Adoption gibt.
5. Dokumentenliste des Elterndossiers
- Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoptionsdossiers die folgende Reihenfolge ein.
- Allen Dokumenten ist eine Übersetzung auf Albanisch beizulegen.
- Die Dokumente dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
- Die Dokumente müssen durch die schweizerischen Behörden legalisiert und mit Apostillen versehen werden.
Motivationsschreiben (die Unterschriften der Gesuchsteller müssen beglaubigt werden) |
Eignungsbescheinigung zur Adoption eines Kindes |
Psychologischer Bericht |
Sozialbericht |
Arztzeugnisse über die physische und psychische Gesundheit |
Einkommensbescheinigung |
Mietvertrag oder Eigentumsbescheinigung |
Strafregisterauszug |
Geburtsurkunden der Kinder, die bereits in der Familie leben |
Kopie des Passes |
Geburtsurkunde |
Heiratsurkunde (oder Scheidungsurkunde wenn vorhanden) |
Fotos der Familie, der Wohnung (des Hauses) und der Umgebung in welcher die Gesuchsteller leben |
6. Hinweise zum lokalen Verfahren
Wartefristen nach dem Einreichen des Dossiers bis zum Kindervorschlag | Ca. 4 Jahre |
Dauer des Aufenthaltes im Herkunftsland | Keine Angaben |
Wo wird die Adoption ausgesprochen / Entscheid? | Im Herkunftsland |
Typ der Adoption | Volladoption |
7. Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes
- 4 Berichte innerhalb von 2.5 Jahren nach der Ankunft des Kindes in der Schweiz
Dokumente
-
Adressliste (PDF, 110 kB, 11.06.2024)
der vom Bund bewilligten Vermittlungsstellen
Letzte Änderung 20.10.2020