Das Ergebnis der Abstimmung vom 18. Juni 2017 über die Kantonszugehörigkeit der Gemeinde Moutier ist noch Gegenstand von sieben Beschwerden bei der Regierungsstatthalterin des Berner Juras. Die erstinstanzlichen Verfahren sollen Ende Oktober abgeschlossen werden. Unabhängig von deren Ausgang ist nicht ausgeschlossen, dass sie bis ans Bundesgericht weitergezogen werden. Die Gemeinde Moutier muss deshalb kurz- bis mittelfristig einen Umgang mit der Ungewissheit aufgrund dieser Situation finden.
Das Treffen diente dazu, zur Wahrung der Grundsätze des Schweizer Rechtsstaats aufzurufen. Es bot ebenfalls die Gelegenheit, an die Beteiligung des Bundes am Juradossier zu erinnern. Frau Sommaruga warnte ferner vor einem "Imageschaden" für Moutier, wenn während der nächsten Monate oder gar Jahre in Erwartung des Abschlusses der Verfahren nicht Ruhe bewahrt werde. Sie betonte, dass sich weder der Bundesrat noch die Regierungen der beiden Kantone in Gerichtsverfahren einmischen dürfen. Sie verurteilte ausserdem die kaum verhohlene Drohung mit Gewalt bestimmter aktivistischer Bewegungen sowie die haltlosen Beschuldigungen. Schliesslich empfahl sie den Anwesenden, sich gemäss dem Beispiel der damals von der Interjurassischen Versammlung verabschiedeten "Interjurassischen Charta" Gedanken zur Verabschiedung einer "Charta von Moutier" zu machen.
"Moutier bleibt Moutier": Alle Beteiligten wünschen, dass sich die Beschwerdeverfahren nicht negativ auf die Attraktivität der Gemeinde und die Lebensqualität ihrer Einwohnerinnen und Einwohner auswirken. Moutier muss seine Zukunft unter Einbezug der gesamten Bevölkerung bauen können.
Nicht zuletzt wird sehr bald eine tripartite Jurakonferenz einberufen werden, an der namentlich die Modalitäten für die Kommunikation zwischen den Regierungen der Kantone Bern und Jura über wichtige Entscheide betreffend die Zukunft der Gemeinde Moutier besprochen werden sollen.
Letzte Änderung 04.09.2018
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