GRECO-Empfehlungen: Weiteres Vorgehen

Bern, 08.06.2012 - Der Bundesrat hat am Freitag eine erste Aussprache über die Empfehlungen der Staatengruppe GRECO (Groupe d’Etats contre la Corruption) zum Korruptionsstrafrecht und zur Parteienfinanzierung geführt. Er beauftragte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), bis nächsten Frühling einen Vorentwurf zur Verschärfung des Korruptionsstrafrechts zu erarbeiten. Namentlich soll Privatbestechung in Zukunft von Amtes wegen verfolgt werden.

Die Staatengruppe GRECO hatte der Schweiz im letzten Herbst nach einer Evaluation Empfehlungen zum Korruptionsrecht und zur Parteienfinanzierung unterbreitet. Der Bundesrat will den Bericht und die Empfehlungen nun mit einer Delegation der GRECO besprechen. Über das allfällige weitere Vorgehen in Sachen Parteienfinanzierung wird der Bundesrat nach diesem Treffen entscheiden.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48, media@bj.admin.ch


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch

Letzte Änderung 26.06.2024

Zum Seitenanfang

Medienmitteilungen abonnieren

Auf dem Portal der Schweizer Regierung können Sie die Medienmitteilungen des BJ per E-Mail abonnieren

https://www.isc-ejpd.admin.ch/content/bj/de/home/aktuell/mm.msg-id-44872.html